Ja zur Totalrevision der Gemeindeordnung

Die Stimmberechtigten haben der Totalrevision der Gemeindeordnung der Stadt Bülach zugestimmt. Die neue Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürichs erfordert die Revision der Gemeindeordnung.

Die Bülacher Stimmberechtigten haben der Totalrevision der Gemeindeordnung mit 4 338 Ja-Stimmen zu 999 Nein-Stimmen zugestimmt. Der Stadtrat nimmt die Zustimmung erfreut zur Kenntnis.

Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes des Kantons Zürichs müssen die Gemeinden im Kanton Zürich ihre Gemeindeordnung bis am 1. Januar 2022 revidieren. Nach dem Ja der Stimmberechtigten tritt die revidierte Gemeindeordnung der Stadt Bülach per 1. Januar 2021 in Kraft.

Die neue Gemeindeordnung basiert auf der Mustergemeindeordnung des kantonalen Gemeindeamts und der bestehenden Gemeindeordnung der Stadt Bülach. Somit berücksichtigt die revidierte Gemeindeordnung kantonale Vorgaben wie auch Bülacher Bedürfnisse.

Was ist neu?

Wichtige Änderungen sind unter anderem die neue Bezeichnung des Gemeinderats, die Bestimmung des Präsidiums der Primarschulpflege und der Jugendvorstoss. Neu wird der Gemeinderat als Stadtparlament bezeichnet. Das Präsidium der Primarschulpflege wird künftig nicht mehr an der Urne gewählt. An der Urne gewählt werden das Präsidium des Stadtrats und sechs Mitglieder des Stadtrats und der Primarschulpflege. Das Präsidium der Primarschulpflege bestimmt der Stadtrat künftig bei seiner Konstitution aus seiner Mitte. Ein neues politisches Mittel ist der Jugendvorstoss: 28 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren können dem Ratspräsidium des Stadtparlaments neu einen Jugendvorstoss in der Form eines Postulats einreichen.

Mark Eberli
Stadtpräsident
Tel. 044 863 11 20
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27. September 2020