Gesamtverkehrskonzept geht in Vernehmlassung

Der Stadtrat hat das Gesamtverkehrskonzept zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert vom 17. Januar 2022 bis am 31. März 2022.

In diesem Zeitraum haben die Ortsparteien, über- und nebengeordnete Planungsträger sowie Interessenvertretende die Gelegenheit, sich zum Bericht und den Massnahmen des Gesamtverkehrskonzepts zu äussern. Die Stellungnahmen werden in einem Bericht festgehalten. Der Stadtrat berät unter Einbezug der eingegangenen Stellungnahmen das Gesamtverkehrskonzept abschliessend und verabschiedet dieses.

Das bestehende Gesamtverkehrskonzept stammt aus dem Jahr 2012. Es wird derzeit in einem partizipativen Prozess überarbeitet. Der aktuelle Stand der Überarbeitung basiert auf den übergeordneten Festlegungen und widerspiegelt die Ergebnisse aus den Workshops mit den Begleitgruppen sowie den beiden Stadt-Werkstätten mit der Bevölkerung. Weitere Information dazu steht unter www.buelach.ch/gesamtverkehrskonzept zur Verfügung.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
Mail
21. Dezember 2021