Fussball-Rekurse gegen die Nutzung des Rasenplatzes Hinterbirch

Die Stadt Bülach hat für die Nutzungsänderung des bestehenden Rasenplatzes Hinterbirch ein Baugesuch ein-gereicht. Dieses wurde im April bewilligt. Die Nutzungsänderung soll den Juniorinnen und Junioren des FC Bülach ermöglichen, auch nach der Schliessung des Sportplatzes Hof ihrem Hobby nachgehen zu können.

Bereits im November 2018 sind Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Rasenplatzes geführt worden. Nach der Baueingabe ging die Stadt noch einmal speziell auf diejenigen Anwohner zu, die einen Baurechtsentscheid angefordert hatten. Dabei konnten offensichtlich nicht alle Bedenken aus dem Weg geräumt werden: Nachdem der zuständige Ausschuss Bau und Infrastruktur die Baubewilligung erteilt hatte, sind innerhalb der 30-tägigen Rekursfrist bis Ende Mai drei Rekurse gegen den Entscheid eingegangen. Einer wurde in der Zwischenzeit wieder zurückgezogen.

Das kantonale Baurekursgericht wird nun in den nächsten Monaten über die verbleibenden beiden Rekurse befinden. Wann genau ein Entscheid vorliegen wird, ist noch nicht abzuschätzen. Die Stadt geht davon aus, dass das Baurekursgericht die Nutzungsänderung bewilligen wird. Ob es Einschränkungen verfügen wird, bleibt abzuwarten. Bis zum Entscheid wird der FC Bülach in Zusammenarbeit mit der Stadt Bülach mit temporären Massnahmen versuchen, den Trainings- und Spielbetrieb mit Abstrichen so gut als möglich aufrechtzuerhalten.

Der Rasenplatz Hinterbirch ist mit den bekannten Lösungen für Garderoben und Parkplätze die beste und einzige Variante. Nur mit dieser kann kurz- und mittelfristig sichergestellt werden, dass auch in Zukunft alle Juniorinnen und Junioren des FC Bülach ihrer Leidenschaft nachgehen können.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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14. Juni 2019