Finanzielle Grundversorgung ist sichergestellt
Geldauszahlungen wie Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe, Asylfürsorge, Zahlungen an verbeiständete Personen und Leistungen im Rahmen der Pflegefinanzierung werden weiterhin termingerecht ausbezahlt. Ebenso sind der Unterkunftsbetrieb der Flüchtlings- und Asylkoordination sowie die Notunterkunft für Bedürftige sichergestellt.
Bis auf weiteres eingestellt werden hingegen sämtliche persönlichen Beratungsgespräche. Diese werden telefonisch abgewickelt, weil die Vorgaben des Bundesrats bezüglich den Verhaltensregeln in Büros nicht immer eingehalten werden können. Von diesen Änderungen betroffen sind Personen, welche eine der folgenden Dienstleistungen beziehen:
- Sozialberatung (Sozialhilfe)
- Sozialversicherungen (Ergänzungsleistungen)
- Flüchtlings- und Asylkoordination (Asylfürsorge)
- Berufsbeistandschaften
- Gesellschaft und Gesundheit (Pflegefinanzierung)
- Anlaufstelle 60plus
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die persönlichen Beratungspersonen sind weiterhin telefonisch erreichbar während der üblichen Öffnungszeiten. Die Schalter-Öffnungszeiten sind bis auf weiteres reduziert auf 9 – 12 Uhr.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung Bülach
Wochentag/e | Schalter | Telefon / E-Mail |
Montag, Dienstag, Mittwoch | 9.00 – 12.00 | 8.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 |
Donnerstag | 9.00 – 12.00 | 8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.30 |
Freitag | 9.00 – 12.00 | 8.00 – 14.00 |
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail
17. März 2020