Feuerverbot wird per sofort aufgehoben

In Bülach gilt seit dem 26. Juli 2022, 12 Uhr, ein Verbot für Feuer im Freien und für das Abbrennen von Feuerwerk. Aufgrund der Regenfälle in den letzten Tagen, der kühleren Temperaturen und der günstigen Wetteraussichten wird das Feuerverbot per sofort aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per 1. September 2022 aufgehoben. 

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage, dem Rückgang der Temperaturen sowie der günstigen Wetterprognosen hat sich die Gefahrenlage erheblich reduziert. Das allgemeine Feuerverbot im Freien und das Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Stadtgebiet ist daher per sofort aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot (generelles Feuerverbot im Wald und bis 50 m von Wald entfernt sowie Verbot von Feuerwerk und grösseren Feuer im Wald und bis zu 200 m vom Wald entfernt) wird per 1. September 2022 aufgehoben (vgl. Medienmitteilung des Kantons Zürich).

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben sich sehr diszipliniert an das Verbot gehalten. Die Stadt Bülach dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und die Unterstützung.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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31. August 2022