Corona-Hilfe für Kleinunternehmen und Organisationen wird verlängert

Der Stadtrat verlängert die Corona-Hilfe um drei Monate bis Ende September 2020. Im März 2020 hat der Stadtrat 2,2 Millionen Franken Soforthilfe zugunsten von Kleinunternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Einzelpersonen beschlossen. Die Verlängerung der Corona-Hilfe dient dazu, die Liquidität der Kleinunternehmen und Organisationen bis Ende 2020 zu sichern.

Am 25. März 2020 hat der Stadtrat Corona-Hilfe bzw. wirtschaftliche Soforthilfe von 2,2 Millionen Franken, befristet bis 30. Juni 2020 genehmigt. Nun wird die Corona-Hilfe verlängert bis 30. September 2020.

Nach den Lockerungen der Schutzmassnahmen konnten vom Lockdown betroffene Unternehmen ihren Betrieb wieder aufnehmen, zum Teil mit starken Einschränkungen. Viele Betriebe sind noch weit vom Normalbetrieb entfernt. Um diese Phase zu überbrücken, braucht es weiterhin finanzielle Unterstützung. Mit der Verlängerung der Corona-Hilfe trägt die Stadt Bülach dazu bei, die Liquidität der Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbenden bis Ende 2020 zu sichern.

Die Soforthilfe steht weiterhin auch Organisationen und Personen offen, welche keinen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe des Bundes haben. Die Corona-Hilfe ist subsidiär zu den Leistungen von Bund und Kanton.

Weiterführende Information, inkl. Antragsformular, steht unter www.buelach.ch/corona-hilfe zur Verfügung.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Mail
Tel. 044 863 11 25
2. Juli 2020