Bülacher Betriebe halten das Jugendschutzgesetz mehrheitlich ein

Im Auftrag der Stadt Bülach führte das Blaue Kreuz im vergangenen November wieder Testkäufe in Bülach durch. Die Resultate sind durchzogen. Beim Verkauf von Bier, Wein und saurem Most waren die Bülacher Betriebe erfreulicherweise so restriktiv wie lange nicht mehr. Hingegen gab es beim Verkauf von Spirituosen mehr Verstösse gegen das Jugendschutzgesetz. Die Testkäufe werden auch in Zukunft ein wichtiges Präventionsinstrument in Bülach bleiben.

Das Blaue Kreuz führt die Testkäufe im Auftrag der Stadt seit 2011 mit Unterbrüchen durch. Im letzten Monat wurden in 28 Betrieben insgesamt 46 Testkäufe durchgeführt. Die Testkäufe umfassten den Verkauf von Alkohol (Bier, Wein, saurer Most) oder Spirituosen (Alcopops, Aperitifs).

Die Resultate fielen unterschiedlich aus: Alkohol wurde in 5 der 25 getesteten Betriebe verkauft. Dies entspricht einem Anteil von 20 %, was wiederum dem niedrigsten Wert der letzten drei Testreihen entspricht und erfreulich ist. Hingegen verkauften mit 6 von 21 getesteten Betrieben mehr als ein Viertel von ihnen Spirituosen. Dieser Wert liegt bedauerlicherweise deutlich über dem Vorjahreswert (16 %). Insgesamt waren die jugendlichen Testkäufer in 11 von 46 Testkäufen (24 %) erfolgreich und konnten Alkohol oder Spirituosen erwerben.

Die fehlbaren Betriebe wurden über die negativen Resultate informiert und auf ihre Pflicht zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes explizit hingewiesen. Sie werden bei weiteren Testkäufen erneut getestet.

Stadtrat Rudolf Menzi nimmt die Testresultate zur Kenntnis. Mit den geplanten Präventionsmassnahmen für die Bülacher Betriebe sollen diese für das Thema Jugendschutz weiter sensibilisiert werden. Stadtrat Rudolf Menzi will die Testkäufe zum Schutz der Jugendlichen beibehalten und regelmässig fortführen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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20. Dezember 2018