Bülach ist neu für Zusatzleistungen von Stadel und Niederglatt zuständig

Die Zusatzleistungen sind im Kanton Zürich Aufgabe der Gemeinden. Ab 1. Oktober 2020 führt die Stadt Bülach die Zusatzleistungen für die Gemeinde Stadel und ab 1. Juni 2021 für die Gemeinde Niederglatt. Die Dienstleistung ist in Leistungsvereinbarungen geregelt.

Ergänzend zu den eidgenössischen Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung können im Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV ausgerichtet werden. Die Durchführung der Zusatzleistungen ist Aufgabe der Gemeinden und erfolgt unabhängig von der Sozialhilfe. Per 1. Januar 2021 tritt die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Diese bringt auf Bundes- und Kantonsebene diverse gesetzliche Anpassungen und einen deutlichen Mehraufwand mit sich. Das führt dazu, dass kleinere und mittlere Gemeinden die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV auslagern möchten. Nebst der schwierigen Suche nach fachkundigem Personal ist auch der wirtschaftliche Mehrwert ein Grund für die Auslagerung.

Den Gemeinden Stadel und Niederglatt ist es wichtig, dass die betroffenen älteren und invaliden Personen weiterhin in der Nähe ihres Wohnorts professionell beraten werden. Es besteht punktuell weiterhin die Möglichkeit, dass die Dienste innerhalb der Wohngemeinde der Personen angeboten werden. Deshalb nehmen die beiden Gemeinden ab 1.  Oktober 2020 bzw. 1. Juni 2021 die Dienstleistungen der Stadt Bülach in Anspruch. Die Stadt Bülach übernimmt rund 40 Fälle aus Stadel bzw. 125 Fälle aus Niederglatt.

Die Stadt Bülach verfügt über hohe Kompetenz in der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Sie führt bereits die Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Gemeinden Wasterkingen und Winkel und ab Herbst 2020 auch für Embrach und Höri.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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22. Juni 2020