Bülach ist neu für Zusatzleistungen von Höri und Embrach zuständig

Die Zusatzleistungen sind im Kanton Zürich Aufgabe der Gemeinden. Ab 1. Oktober 2020 führt die Stadt Bülach die Zusatzleistungen für die Gemeinden Embrach und Höri. Die Dienstleistung ist in Leistungsvereinbarungen geregelt.

Ergänzend zu den eidgenössischen Leistungen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung können im Kanton Zürich Zusatzleistungen zur AHV/IV ausgerichtet werden. Die Durchführung der Zusatzleistungen ist Aufgabe der Gemeinden und erfolgt unabhängig von der Sozialhilfe. Per 1. Januar 2021 tritt die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Diese bringt auf Bundes- und Kantonsebene diverse gesetzliche Anpassungen und einen deutlichen Mehraufwand mit sich. Das führt dazu, dass kleinere und mittlere Gemeinden die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV auslagern möchten. Ein Grund ist unter anderem die schwierige Suche nach fachkundigem Personal.

Der Gemeinde Embrach ist es wichtig, dass die betroffenen älteren und invaliden Personen weiterhin in der Nähe ihres Wohnorts professionell beraten werden. Deshalb nehmen sie ab 1. Oktober 2020 die Dienstleistungen der Stadt Bülach in Anspruch. Die Gemeinde Höri hatte die Zusatzleistungen zur AHV/IV bisher an die SVA Zürich übertragen gehabt. Mit dem Dienstleisterwechsel können betroffene Personen neu persönlicher und insbesondere in der Nähe ihres Wohnortes betreut werden. Die Stadt Bülach übernimmt rund 225 Fälle aus Embrach bzw. 95 Fälle aus Höri.

Die Stadt Bülach verfügt über hohe Kompetenz in der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Sie führt bereits die Zusatzleistungen zur AHV/IV für die Gemeinden Wasterkingen und Winkel.

17. April 2020