Baubewilligung für „Glasi-Areal“ erteilt

Der Stadtrat hat die Baubewilligung für das „Glasi-Areal“ erteilt. Damit kann dort ein eigenständiges Quartier von überdurchschnittlicher Wohnqualität mit attraktivem Gewerbe und zweckmässiger Infrastruktur entstehen.

Das "Glasi-Areal" ist von der Bauherrschaft zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers erworben worden. Es soll ein eigenständiges Quartier von überdurchschnittlicher Wohnqualität mit attraktivem Gewerbe und zweckmässiger Infrastruktur entstehen. Die Anbindung des Quartiers an den öffentlichen Verkehr ist optimal. Das vorliegende Bauprojekt ist aus einem Studienauftrag unter Beteiligung renommierter Teams als Sieger hervorgegangen und stetig weiterentwickelt worden.

Auf einem Areal mit einer Gesamtfläche von ca. 42 000 m2 entstehen neunzehn Wohn- und Gewerbegebäude, ein Hochhaus, eine Energiezentrale sowie eine dreigeschossige Unterniveaugarage. Insgesamt werden 639 Parkplätze erstellt. Aufgrund dieser Zahl ist für das Bauprojekt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung wird am
22. Juni 2018 publiziert.

Die Baueingabe erfolgte am 30. Juni 2017. Das Bauprojekt wurde seither in Übereinstimmung mit den übergeordneten Vorgaben gebracht. Die Kommission für Stadtgestaltung war eng in den Bewilligungsprozess eingebunden und begleitete das Bauprojekt bis zur Bewilligungsfähigkeit.

Der Schlussbericht der Kommission für Stadtgestaltung vom Mai 2018 bescheinigt dem Bauprojekt die geforderte besonders gute Gestaltung. Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 13. Juni 2018 den baurechtlichen Entscheid gefällt und die Baubewilligung erteilt. Zudem hat er die Bauherrschaft von der Aufstellung eines Privaten Detailgestaltungsplans gemäss den Bestimmungen des Öffentlichen Gestaltungsplans Bülach Nord entbunden. Gemäss Öffentlichem Gestaltungsplan Bülach Nord besteht die Pflicht zur Ausarbeitung eines Privaten Detailgestaltungsplans. Von dieser Pflicht kann der Stadtrat Bauherren jedoch entbinden, sofern ein Konkurrenzverfahren (z.B. ein Studienauftrag) durchlaufen worden ist und ein besonders gut gestaltetes Projekt vorliegt. Dies ist beim „Glasi-Areal“ der Fall.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

22. Juni 2018

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