Bau Zentrales Verwaltungsgebäude (ZVG) Sechtbach, Verpflichtungskredit

Bau des Zentralen Verwaltungsgebäudes (ZVG) Sechtbach, Verpflichtungskredit Fr. 27‘900‘000.00

Das Wichtige in Kürze

Ein Initiativkomitee reichte am 4. Juli 2013 die Volksinitiative „Stadthaus Sechtbach“ ein. Am
28. September 2014 sprachen sich die Stimmberechtigten für den Standort "Sechtbach" – die stadteigene Parzelle an der Allmendstrasse zwischen Stadthalle und Feuerwehr - aus.

Ziel eines Zentralen Verwaltungsgebäudes (ZVG) ist es, die nicht standortgebundenen Verwaltungsteile zu zentralisieren. Namentlich werden die Standorte Rathaus (Marktgasse 28), Lendihaus (Marktgasse 27), Hans-Haller-Gasse 9 sowie Feldstrasse 99 zentralisiert.

Zur Erreichung eines attraktiven und wirtschaftlichen Projekts wurde 2015/16 ein mehrstufiger Gesamtleistungsstudienauftrag durchgeführt. Der entsprechende Planungskredit in der Höhe von
Fr. 870‘000.00 wurde vom Parlament am 28. August 2015 genehmigt. Mit der Auswahl des Siegers durch den Stadtrat am 14. Dezember 2016 konnte der Wettbewerb erfolgreich abgeschlossen werden.

Das Sieger-Projekt wurde vom Team Baumschlager Eberle Zürich AG / Implenia / Planikum GmbH Landschaftsarchitektur und Umweltplanung / PGMM Schweiz AG erstellt. Es stellte das wirtschaftlichste, d.h. kostengünstigste Projekt sowohl betreffend Bau- wie auch Betriebskosten dar. Ebenso überzeugte es in funktioneller Hinsicht am meisten.

Das Totalunternehmer (TU)-Angebot inkl. Option und Nachtrag (Projektoptimierung) beläuft sich auf Fr. 24‘230‘000.00. Aufgrund des anspruchsvollen Baugrundes ist damit zu rechnen, dass anstelle der im Angebot enthaltenen Flachfundation eine kostenintensivere Pfählung realisiert werden muss. Hierfür wurde ein Betrag in der Höhe von Fr. 960‘000.00 eingestellt. Die abschliessende Erkenntnis, ob eine Pfählung tatsächlich nötig ist, liegt nach der Erarbeitung des Vorprojektes, welches erst nach einem positiven Urnenentscheid erarbeitet wird, vor.

Hinzu kommen weitere Kosten in der Höhe von Total Fr. 1‘250‘000.00 für die Bauherrenvertretung, die Möblierung, den Umzug, die Bewilligungsgebühren sowie weitere Positionen, die durch die Stadt getragen werden. Schliesslich wird eine Projekt-Reserve für nicht vorhersehbare Mehrkosten und notwendige Projektanpassungen in der Höhe von Fr. 1‘460‘000.00 beantragt.

Gesamthaft wird somit ein Verpflichtungskredit von Fr. 27‘900‘000.00 beantragt.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat gestützt auf Art. 9 lit.e der Gemeindeordnung der Stadt Bülach, er wolle beschliessen:

  1. Den Bülacher Stimmberechtigten wird für den Bau des Zentralen Verwaltungsgebäudes (ZVG) Sechtbach zu Lasten der Investitionsrechnung, Konto 090.5030.59, ein Kredit von Fr. 27‘900‘000.00 zur Abstimmung unterbreitet.
  2. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, den Kredit von Fr. 27‘900‘000.00 anzunehmen.
  3. Der beleuchtende Bericht wird vom Büro des Gemeinderates verfasst.