Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Postulat betreffend Fussgängerzone Bülacher Altstadt
Ergänzungsbericht des Stadtrats

Der Stadtrat hat den Ergänzungsbericht zum Postulat von Stadtparlamentarier Philemon Abegg verabschiedet. Er steht unter www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung.

An der Sitzung vom 17. April 2023 hat das Stadtparlament den Stadtrat verpflichtet, einen Ergänzungsbericht mit den Ergebnissen der Umfrage bei den Direktbetroffenen auszuarbeiten. Die Details zur Umfrage sowie die Ergebnisse inklusive Grafiken sind in der Folge als zusätzliches Kapitel in den Bericht aufgenommen worden.

Petition Einführung Tempo 30 im Quartier Soli, Soliboden-, Guss- und Fangletenstrasse
Stellungnahme des Stadtrats

Der Stadtrat anerkennt das Bedürfnis der Anwohnerschaft nach einer Einführung von Tempo 30.

Er ist jedoch der Meinung, dass die Auswirkungen von Tempo 30 auf die Sammelstrassen und damit auf den öffentlichen Verkehr vertieft über das gesamte Stadtgebiet geprüft werden müssen. Deshalb hat der Stadtrat die Abteilung Planung und Bau mit der Ausarbeitung eines konkreten Vorgehensvorschlags beauftragt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers Soli-, Soliboden-, Guss- und Fangletenstrasse haben am 10. Februar 2023 eine Petition für die Einführung einer Tempo-30-Zone eingereicht. Die Petition wurde von 534 Personen unterzeichnet.

Bülach verzichtet auf neue «Spartageskarte Gemeinde»

Die SBB werden die «Tageskarte Gemeinde» Ende Januar 2024 einstellen. Der Stadtrat hat beschlossen, auf den Verkauf des Nachfolgeprodukts «Spartageskarte Gemeinde» zu verzichten.

Durch das Einstellen der «Tageskarte Gemeinde» fällt ein von der Bülacher Bevölkerung rege benutztes Angebot weg. Die Prüfung des von der SBB offerierten Nachfolgeprodukts «Spartageskarte Gemeinde» hat jedoch gezeigt, dass das neue Angebot unbefriedigend ist. Die neue «Spartageskarte Gemeinde» kann weder online reserviert noch gekauft werden. Ein Gang an den Schalter ist unumgänglich: Die Tageskarten sind ausschliesslich am Schalter erhältlich und müssen dort personalisiert werden. Dies bedeutet einen Mehraufwand für die Stadtverwaltung. Zudem verfügt die Stadt bei der «Spartageskarte Gemeinde» nicht mehr über ein eigenes Kontingent. Ebenso ist der ausschliessliche Verkauf an die Bevölkerung Bülachs nicht mehr zulässig.
Dennoch steht der Bevölkerung mit der online erhältliche «Spartageskarte SBB» eine preislich attraktive Alternative zur Verfügung.

Gebundener Kredit für den Erwerb der Modulbauten Allmend und Hohfuri

Der Stadtrat hat für den Erwerb der beiden Modulbauten in den Schularealen Allmend und Hohfuri einen Kredit von 1,356 Millionen Franken genehmigt. Damit wird der bisher gemietete Schulraum per 1. August 2024 ins städtische Eigentum überführt.

2019 bewilligte der Stadtrat Kredite zur Erstellung je eines Modulbaus für die Schulareale Allmend und Hohfuri. Die Bauten wurden in je zwei Etappen erstellt und von der Stadt gemietet. Die Mietdauer wurde bis Ende Juli 2024 vereinbart. Dies, da zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abschätzbar war, welche Zukunft die Modulbauten nach 2024 haben werden. Deshalb wurde eine Kaufoption auf diesen Zeitpunkt hin vereinbart.

Beide Modulbauten sind inzwischen fest in die Schulraumplanung eingeflossen und bleiben mindestens bis 2040 bestehen. Sie sind gut in die jeweiligen Schuleinheiten eingebettet und werden von den Nutzenden sehr geschätzt. Der bauliche Zustand der Modulbauten ist in einwandfreiem Zustand. Die Variante Rückbau im Sommer 2024 ist damit hinfällig. Eine Verlängerung der Miete würde zu nicht vertretbaren Mehrausgaben führen. Durch den Kauf der Modulbauten auf den frühestmöglichen Zeitpunkt werden die Kosten ab Kaufdatum massiv gesenkt.

Ersatz Quellfassungen Pfadiheim und Bäretsmoos

Der Stadtrat hat für die Sanierung der beiden Quellen einen Kredit von 540 000 Franken bewilligt und die Arbeiten vergeben.

Die beiden Quellen wurden im Jahr 1909 angelegt. Sie speisen aktuell mehrere Brunnen in der Altstadt. Im Jahr 2020 wurden die Schutzzonen angepasst. Aufgrund des baulich schlechten Zustands dieser Quellen ist ein Ersatz erforderlich. Nach der Sanierung darf das Wasser in den Brunnen wieder als Trinkwasser verwendet werden. Die Umsetzung ist anfangs 2024 vorgesehen.

Abwasserentsorgung: Festsetzung Genereller Entwässerungsplan (GEP) 2020

Der Stadtrat hat den Generellen Entwässerungsplan (GEP) 2020 festgesetzt. Nach der Genehmigung durch den Kanton kann mit der Projektierung zur Umsetzung der ersten Massnahmen begonnen werden.

Die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Furt gehört der Stadt Bülach; sie dient aber auch der Entwässerung von vier weiteren Gemeinden. Wie das Abwasser zur ARA geleitet wird bzw. wo Sonderbauwerke notwendig sind, damit die Abwassermengen bei einem starken Regenereignis die ARA nicht überschwemmen, ist im Verbands-GEP festgelegt. Zusätzlich hat jede Gemeinde einen eigenen GEP zu erstellen.
m Jahr 2004 setzte der Stadtrat den GEP 2002 fest. Anschliessend wurden verschiedene Massnahmen realisiert. In der Zwischenzeit ist die Stadt Bülach stark gewachsen. Aufgrund dessen und der Vorgaben des Kantons wurde er aktualisiert. Sämtliche öffentlichen Abwasserleitungen wurden gespült und mit Kanal-TV aufgenommen. Danach wurden der bauliche und hydraulische Zustand überprüft. Diese Abklärungen bildeten die Basis für die Aktualisierung des GEP. Im GEP ist zudem aufgelistet, bei welchen Leitungen und Bauwerken kurz-, mittel- oder langfristig Massnahmen notwendig sind. Somit bildet der GEP auch die Grundlage für die Finanzplanung der nächsten Jahre.

ARA Furt, Schlammfaulung: Arbeitsvergaben zweite und dritte Etappe

Der Stadtrat hat Arbeiten von insgesamt rund 1,8 Millionen Franken an verschiedene Firmen vergeben. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Frühjahr 2025.

Im April 2021 bewilligte der Stadtrat einen Kredit von 7,5 Millionen Franken für Sanierungen und Erweiterungen bei der Schlammbehandlung und der Schlammentwässerung bei der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Furt. Gleichzeitig tätigte er die Vergaben der Arbeiten für die erste Etappe (Schlammstapelbehälter). Die Realisierung läuft und befindet sich im Zeitplan und im Kostenrahmen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgen die Arbeiten der zweiten Etappe (Nacheindicker zu Vorfaulraum) und ab dem Frühjahr 2024 jene der dritten Etappe (Nachfaulraum).

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat fünf Einbürgerungsanträgen ausländischer Staatsangehöriger unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Kosovo und der Türkei.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

19. Juli 2023