Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Wasserliefervertrag mit der Gemeinde Glattfelden

Der Stadtrat hat den Vertrag mit der Gemeinde Glattfelden betreffend Wasserlieferung und Mitbenutzung der städtischen Transportleitung genehmigt.

Beim Verkehrskreisel Chrüzstrass erstellte die Stadt Bülach 1992 einen Wasserabgabeschacht. Die Gemeinde Glattfelden beteiligte sich finanziell. Ein Leitungsanschluss und damit ein Wasserbezug durch die Gemeinde Glattfelden erfolgte jedoch bis heute nicht. Der Kreisel wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der kantonalen Autobahn A51 durch den Hardwald demnächst umgebaut. Deswegen sind verschiedene Wasserleitungen umzulegen bzw. neu zu erstellen. Aufgrund dessen sind nun zwischen der Stadt Bülach und der Gemeinde Glattfelden sowie zwischen den Gemeinden Eglisau und Glattfelden Verträge über die Wasserlieferung und Mitbenutzung der städtischen Transportleitung abgeschlossen worden. Die Verträge treten rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft.

Umsetzung neue Parkierungsregeln ganzes Stadtgebiet
Festlegung Parkdauer bei gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen

Der Stadtrat hat einen Kredit von 240 000 Franken für die Umsetzung der neuen Parkierungsverordnung genehmigt und Aufträge an verschiedene Firmen vergeben. Zudem hat er die neu geltenden maximalen Parkzeiten bei den öffentlichen Parkplätzen festgelegt.

Am 7. März 2021 ist eine neue Parkierungsverordnung erlassen worden. Gestützt darauf hat der Stadtrat am 7. April 2021 das neue Parkierungs- und Parkkartenreglement genehmigt. Die formelle Inkraftsetzung ist noch ausstehend. Sie wird voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgen, sobald die notwendigen Vorbereitungen bei den Parkuhren, Signalisationen und Markierungen getroffen sind. Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig darüber informiert werden.

Energiemangellage: Reduktion der Sparmassnahmen

Der Stadtrat hat entschieden, dass die im Oktober 2022 beschlossenen Sparmassnahmen im Grundsatz per 1. Mai 2023 aufgehoben werden. Niederschwellige Sparmassnahmen berücksichtigt die Stadt Bülach jedoch weiterhin.

Weiterhin gelten folgende Sparmassnahmen:

  • Licht nur dort einschalten, wo es auch gebraucht wird.
  • Licht ausschalten, wenn der Raum verlassen wird.
  • Standby-Betrieb von Geräten vermeiden
  • Warmwasser nicht verschwenden

Auch wenn die aktuelle Energieversorgung in der Schweiz sichergestellt ist, kann gemäss den Fachstellen von Bund und Kanton nicht ausgeschlossen werden, dass im Winter 2023/2024 erneut eine Strommangellage eintritt. Je nach Lage muss im Winter 2023/2024 in Erwägung gezogen werden, das Massnahmenpaket wieder in Kraft zu setzen.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat drei Einbürgerungsanträgen ausländischer Staatsangehöriger unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Kamerun und Kosovo.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

18. April 2023