Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Gewässerraumfestlegung

Der Stadtrat hat die Gewässerraumfestlegung der öffentlichen Gewässer im Siedlungsgebiet verabschiedet; zur öffentlichen Auflage und Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträger.

Der Gewässerraum schützt die Uferbereiche und stellt sicher, dass die Gewässer nicht stärker als bisher zugebaut werden. Seit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG) und Gewässerschutzverordnung (GSchV) im Jahr 2011 ist das Festlegen von Gewässerraum obligatorisch. Die Gewässerraumfestlegung wird am 17. Juni 2022 im Amtsblatt publiziert.  

Benützungsreglement Glasi-Platz

Der Stadtrat hat das Benützungsreglement für den neuen Glasi-Platz in Bülach Nord per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Es regelt unter anderem die Benützung des Platzes, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung sowie die Gebührenpflicht.

Erlassen hat der Stadtrat das Benützungsreglement bereits im Jahr 2019. Aufgrund des bevorstehenden Abschlusses der Bauarbeiten und dem Bezug der neuen Gebäude sind nun die Voraussetzungen für die zeitnahe Inkraftsetzung des Benützungsreglements gegeben. Das Benützungsreglement wird in der systematischen Rechtssammlung der Stadt Bülach publiziert.

Auflösung der Baukommission Begegnungszone Altstadt 

Der Stadtrat hat beschlossen, die Baukommission Begegnungszone Altstadt per Ende Amtsdauer 2018-2022 aufzulösen. Er dankt den Kommissionsmitgliedern für ihr Engagement und die geleistete Arbeit.

2005 bewilligte der Gemeinderat (heute Stadtparlament) für die Umsetzung der Begegnungszone Altstadt einen Kredit von 1,545 Millionen Franken. In der Folge setzte der Stadtrat im gleichen Jahr eine begleitende Kommission ein. Mittlerweile ist die Umsetzung mehrheitlich abgeschlossen; aktuell wird noch die Hans-Haller-Gasse im Abschnitt Markt- bis Grabengasse realisiert. Die noch verbleibenden Aufgaben der Baukommission Begegnungszone Altstadt werden neu dem Ausschuss Bau und Infrastruktur übertragen.

Begegnungsort Herti-Baracke      

Der Verein Transition Bülach führt die Herti-Baracke als Begegnungsort. Der Stadtrat hat die damit verbundene Leistungsvereinbarung mit Transition Bülach nun bis mindestens Ende 2023 verlängert.

Die Herti-Baracke ist seit 2019 eine Zwischennutzung. Die Stadt Bülach stellt die Herti-Baracke Transition Bülach kostenlos zur Verfügung. Dazu wurde eine Leistungsvereinbarung für drei Jahre abgeschlossen, welche am 31. Oktober 2022 endet. Nun hat der Stadtrat beschlossen, die Leistungsvereinbarung bis mindestens Ende 2023 zu verlängern.

Leitfaden Mitwirkung

Die Mitwirkung verschiedener Anspruchsgruppen ist dem Stadtrat wichtig. Damit Partizipation auch in künftigen Projekten und Konzepten ein zentraler Bestandteil bleibt, hat der Stadtrat den Leitfaden Mitwirkung verabschiedet. Der Leitfaden steht unter www.buelach.ch zur Verfügung.

Eine gelebte und offene Partizipationskultur ist die Basis für eine nachhaltige Entwicklung Bülachs. In den letzten Jahren hat die Stadt Bülach verschiedene Projekte unter Mitwirkung der Bevölkerung durchgeführt; zum Beispiel das Alterskonzept, das Grün- und Freiraumkonzept, das Gesamtverkehrskonzept oder die Planung des Kultur- und Begegnungszentrums. Im Leitfaden werden verlässliche Grundlagen und Arbeitsabläufe für die Politik und Projektleitende zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Bezeichnungen der Mitwirkungsformate verbindlich festgelegt.

Lorenz Bönicke
Stadtschreiber-Stv.
Tel. 044 863 11 24
E-Mail

17. Juni 2022