Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Stadtbibliothek: Leistungsvereinbarung 2021-25 sowie Modernisierung 2. Etappe

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadtbibliothek Bülach und der Stadt Bülach soll für die Jahre 2021-2025 erneuert werden. Der jährliche Beitrag soll um 21 000 Franken auf neu 207 000 Franken erhöht werden. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, der Erneuerung der Leistungsvereinbarung zuzustimmen und für die zweite Modernisierungsetappe einen Kredit von 120 000 Franken zu genehmigen. Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen der Stadtbibliothek Bülach und der Stadt Bülach dauert noch bis am 31. Dezember 2020. Die derzeitige Leistungsvereinbarung hat sich im Grundsatz bewährt. Sie soll aber den veränderten Bedingungen angepasst werden. Insbesondere sollen die seit 2012 unveränderten Löhne des Personals angepasst werden.

Gleichzeitig soll mit der Erneuerung der Leistungsvereinbarung die zweite Modernisierungsetappe (Erdgeschoss /
1. Stock) finanziert werden. Den jährlich 50 000 Kundinnen und Kunden wird ein aktuelles und vielseitiges Angebot geboten. Die technische Infrastruktur ist auf dem neusten Stand. Im Jahr 2019 fand ein weiterer Optimierungsschritt statt, indem nach über 25 Jahren in die Einrichtung investiert wurde. Der Kinder- und der Ausleihbereich im Erdgeschoss wurden erneuert. Nun soll 2020/21 die 2. Etappe folgen, damit alle Räumlichkeiten sowie die Einrichtung zeitgemäss, flexibel nutzbar und attraktiv sind.

Fussballplatz Gringglen: Ersatz des Kunstrasens

Der Kunstrasen auf dem Fussballplatz Gringglen wird im Jahr 2020 ausgetauscht. Damit ist die Spielstätte für die nächsten zehn Jahre gesichert. Für den Ersatz des Kunstrasens ist in der Investitionsrechnung ein Betrag von 650 000 Franken eingestellt.

Aufgrund der fortgeschrittenen Abnutzung des Kunstrasens erhöhten sich in den letzten Jahren die Kosten für den Unterhalt stetig. Zudem gab es aufgrund des schlechten Zustands bereits Unfälle. Der Kunstrasen hat seine Lebensdauer erreicht und die Sanierung ist unausweichlich.

Alternativ wurde geprüft, zusätzlich den Untergrund zu asphaltieren. Diese kostenintensivere Lösung hätte eine Nutzungsdauer von mehr als dreissig Jahren. Der Stadtrat hat sich in Anbetracht des geplanten Sport- und Erholungsparks Erachfeld für den Ersatz des Kunstrasens ausgesprochen. Dies, um nicht notwendige Investitionen zu vermeiden, sollte es in den nächsten zehn Jahren möglich werden, im Erachfeld weitere Fussballplätze zu realisieren.

Stadthalle: Anpassung des Vorplatzes und der Umgebung

Der Vorplatz der Stadthalle und die Umgebung im Bereich der Stadthalle, des Freibads und dem Polizeigebäude werden neu gestaltet. Der Stadtrat hat dafür einen Kredit von 290 000 Franken genehmigt.

Die Arbeiten erfolgen parallel zum Bau des Stadthauses und zur Sanierung der Bushaltestelle vor der Stadthalle. Ziel des Projekts ist es, ein einheitliches Erscheinungsbild zwischen Stadthalle und Stadthaus zu schaffen. Eine zentrale Massnahme ist die einheitliche Beschriftung von Stadthalle, Stadthaus und Freibad. Die Arbeiten starten im August 2020 und werden bis zum Bezug des Stadthauses abgeschlossen.

Schulhaus Schwerzgrueb: Ersatz Turnhallen-Boden

Der Stadtrat hat für den Ersatz des Turnhallen-Bodens im Schulhaus Schwerzgrueb einen Kredit von 120 000 Franken bewilligt. Die Jank + Blatter AG, Rothenburg LU, wird zum Preis von 103 000 Franken mit dem Ersatz des Gussasphalts beauftragt. Die Arbeiten werden in den Sommerferien 2020 ausgeführt.

Der Turnhallen-Boden wurde im Jahr 2015 im Rahmen der Gesamtsanierung des Schulhauses Schwerzgrueb auf dem originalen Gussasphalt aus den siebziger Jahren wieder aufgebaut. Mittlerweile haben sich im Turnhallen-Boden Risse gebildet. Dafür haftet der Unternehmer. Im Sinne einer langfristigen Investition ersetzt die Stadt bei dieser Gelegenheit den darunterliegenden Gussasphalt ebenfalls.

Heimatschutz

Die Gebäude an der Hans-Haller-Gasse 9 und an der Bahnhofstrasse 40 sind im kommunalen Inventar schutzwürdiger Objekte aufgeführt. Auf Antrag der Eigentümer sind die Liegenschaften denkmalpflegerisch beurteilt worden.

Hans-Haller-Gasse 9, Unterschutzstellung

Der Stadtrat hat das 1812 erstellte ehemalige Sekundarschulhaus an der Hans-Haller-Gasse 9 unter Schutz gestellt.

Gemäss bauhistorischem Gutachten besitzt die Liegenschaft Eigenschaften, die es als schutzwürdiges Objekt nach den hohen Kriterien des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ausweisen. Das Gebäude ist als wichtiger, mit recht viel historischer Substanz und Struktur erhaltener ehemaliger Schulhausbau mit hohen architektonischen und baukünstlerischen Qualitäten zu werten. Es ist ein prägendes Element im Ortsbild der historischen Altstadt von Bülach.

Bahnhofstrasse 40, Verzicht auf Schutzmassnahmen

Der Stadtrat verzichtet darauf, Schutzmassnahmen für das das 1876 erstellte Wohnhaus an der Bahnhofstrasse 40 anzuordnen.
Das in Auftrag gegebene bauhistorische Gutachten bescheinigt dem Gebäude eine gewisse Schutzwürdigkeit. Aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung hat der Stadtrat beschlossen, das Gebäude aus dem Inventar der kommunalen Schutzobjekte zu entlassen.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat sich mit zwei Einbürgerungsanträgen von ausländischen Staatsangehörigen befasst. Er hat beiden Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchsstellenden stammen aus Irak und Kosovo.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

17. März 2020