Aufhebung allgemeines Feuerverbot

Das am 27. Juli 2018 angeordnete allgemeine Feuerverbot ist ab sofort aufgehoben. Offene Feuer an Feuerstellen und Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle in Siedlungsgebieten sind damit wieder zulässig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten.

Die ergiebigen, flächendeckenden Niederschläge der letzten Tage und die kühleren Temperaturen haben im Kanton Zürich zur Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Der Kantonsforstingenieur hat das am 26. Juli 2018 verfügte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben. Die Stadt Bülach hebt das am 27. Juli 2018 angeordnete allgemeine Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk und das Feuern im Freien auf dem gesamten Stadtgebiet ebenfalls per sofort auf. Damit sind offene Feuer, zum Beispiel an bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, und kontrollierte Grillfeuer mit Holz oder Holzkohle in Siedlungsgebieten wieder zulässig. Dennoch ist weiterhin Vorsicht beim Feuern geboten.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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