Aktuelle Informationen zur Sportinfrastruktur der Stadt Bülach

Der Stadtrat hat eine Steuergruppe Sportinfrastruktur eingesetzt, um die verschiedenen Sportprojekte der Stadt Bülach koordiniert und effizient voranzutreiben. Derzeit wird gemeinsam mit den Kreisgemeinden der Bedarfsnachweis für den Sportpark Erachfeld aktualisiert, um die notwendige Basis für alle weiteren Schritte zu schaffen. Und beim Sportzentrum Hirslen besteht in den nächsten Jahren dringender Handlungsbedarf.

Projekte im Bereich der Sportinfrastruktur betreffen naturgemäss immer mehrere Ressorts. Damit diese Projekte koordiniert und effizient vorangetrieben werden können, hat der Stadtrat die «Steuergruppe Sportinfrastruktur» geschaffen. Neben dem vorsitzenden Stadtrat Daniel Ammann (Ressort Bevölkerung und Sicherheit) haben Stadtpräsident Mark Eberli, Stadtrat Hanspeter Lienhart (Ressort Planung und Bau), Roland Engeler (Leiter Bevölkerung und Sicherheit) sowie Peter Senn (Leiter Planung und Bau) Einsitz. Als erste Massnahme wurde dem Stadtrat empfohlen, die planungsrechtlichen Aufgaben und die Verhandlungen mit den Kreisgemeinden in Bezug auf die Sportanlagen zu entflechten. Seit Frühjahr 2019 laufen die entsprechenden Teilprojekte parallel.

Sportpark Erachfeld

Im Gebiet Erachfeld soll der regionale Sportpark Erachfeld realisiert werden. Das Gebiet ist in der kantonalen und regionalen Richtplanung für Erholung und Sport definiert. Es ist allerdings nicht erschlossen. Dazu sind Um- und Einzonungen notwendig. Diese sind grundsätzlich möglich, aber es sind dafür einige Hürden zu überwinden:

  • Für eine Umzonung durch das Parlament und die Genehmigung durch den Kanton müssen ein regionales Projekt und ein entsprechender aktueller Bedarfsnachweis aller Kreisgemeinden bestehen.
  • Um- und Einzonungen sind erst nach Inkrafttreten des kantonalen Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) möglich. Mit der Aufhebung des damit verbundenen Einzonungsverbots ist frühestens ab Frühling 2021 zu rechnen.
  • Es besteht eine Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen. Die Zahl der Kompensationsflächen ist beschränkt.
  • Je nach Bedarf sind in zukünftigen Etappen weitere Landkäufe für den Sportpark notwendig. Die Stadt Bülach ist im Besitz von knapp der Hälfte des gesamten Gebietes.

Entsprechend dieser Ausgangslage wird gemeinsam mit den Kreisgemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel der Bedarfsnachweis für den Sportpark Erachfeld von 2007 aktualisiert. Auf dieser Grundlage wird anschliessend die dafür notwendige Zonierung definiert. Parallel wird abgeklärt, wo Kompensationsflächen vorhanden sind und welche Kosten die Kompensation zur Folge hat.

Ebenfalls wird bis Frühling 2021 geprüft, welche Trägerschaftsformen und Finanzierungsmodelle für den regionalen Sportpark den Interessen und Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden gerecht werden.

Trainingsplätze Hagenbuchen

Die Steuergruppe Sportinfrastruktur hat vor einem Jahr ein Projekt angestossen, das zeitnah – also bereits vor der Realisierung eines Sportparks – zwei Fussball-Trainingsplätze auf dem Gebiet Hagenbuchen realisieren sollte. Das Projekt wurde nach den Sommerferien 2019 im Stadtrat diskutiert, und erste Schritte fanden bereits Eingang ins Budget 2020. Aufgrund der aktuellen Pachtsituation musste das Projekt jedoch zurückgestellt werden.

Nach juristischen Abklärungen wurden die Pachtverträge am 13. Januar 2020 auf den nächstmöglichen Termin gekündigt, also auf den 31.10.2024 bzw. teilweise auf den 31.12.2021.

Sportzentrum Hirslen

Die Sportanlage Hirslen wurde 1975 aufgrund eines Volksentscheids gebaut. Der Stadtrat ist verpflichtet die Anlage instand zu halten. Die letzten grossen Sanierungen fanden 1997 (Hallenbad) und 1992 (Eisfeld) statt. In den nächsten Jahren besteht dringender Handlungsbedarf in zentralen Bereichen der Anlage.

Der minimale, gebundene Investitionsbedarf beträgt in den nächsten zehn Jahren mindestens 20 Mio. Franken (+/- 25 Prozent). Darin enthalten sind die Totalsanierung des Hallenbads, die Erneuerung der Infrastruktur im Bereich des Eissports und die Sanierung der Tiefgarage.

Zusätzlich zu diesen gebundenen Massnahmen der reinen Werterhaltung beabsichtigt der Stadtrat, das Sportzentrum Hirslen attraktiver zu gestalten. So könnte die Anlage effizienter und ökologisch sinnvoller betrieben werden. Um eine breit abgestützte Objektstrategie für die Sportanlage Hirslen und einen entsprechenden Masterplan zu entwickeln, werden die zuständigen Kommissionen des Parlaments in die weiteren Arbeiten eingebunden. Der Stadtrat wird in den nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen beschliessen.

Ziel ist es, dass 2022 der erarbeitete Masterplan vom Parlament genehmigt wird und dass ab 2023 die ersten Arbeiten gemäss ihrer Dringlichkeit ausgeführt werden können.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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10. März 2020