Verordnung über die Haushaltsführung mit Globalbudget (Globalbudgetverordnung)
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:
- Die Verordnung über die Haushaltführung mit Globalbudget wird genehmigt.
- Der Stadtrat wird mit der Inkraftsetzung beauftragt.
- Die WoV-Broschüre vom 1. Januar 2011 wird aufgehoben.
- Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.