Postulat Abegg

Am 3. Oktober 2022 wurde das Postulat von Parlamentarier Philemon Abegg betreffend Fussgängerzone Bülacher Altstadt dem Stadtrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Mit dem Postulat wird der Stadtrat aufgefordert zu überprüfen, wie im Perimeter der Altstadt Bülach oder in Teilen davon (zwischen Abschnitt «Obertor» bis zum Kreisel «Untertor») eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Fussgängerzone errichtet werden kann. Es gibt unterschiedliche Varianten mit Vor- und Nachteilen. Soweit möglich sollen das Gewerbe und die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt in die Erarbeitung von verschiedenen Umsetzungsvarianten miteinbezogen oder mindestens angehört werden. Ziel ist es für die Direktbetroffenen in der Altstadt eine praktikable und gewinnbringende Lösung zu finden.

Erarbeitung von Varianten

Für die Erarbeitung von verschiedenen möglichen Umsetzungsvarianten respektive Stufen wurde das externe Planungsbüro EBP Schweiz AG beigezogen. Basis für die verschiedenen Stufen bildet die heute in der gesamten Altstadt Bülach bestehende Begegnungszone. Davon ausgehend, wurden im Sinne einer kaskadenartigen Entwicklung mit zunehmenden Beschränkungen, sieben Stufen ausgearbeitet. Pro Stufe wurde ein eigenes Faktenblatt mit entsprechenden Bewertungen erstellt. Die Stufen a, b und c unterscheiden sich bezüglich der örtlichen Ausdehnung und die Stufen 1 und 2 bezüglich der zeitlichen Ausdehnung. Die Stufe 3 entspricht einer Begegnungszone.

Örtliche Ausdehnung (s. Grafik 1 oben)

  • Stufe Xa: Markt- und Hintergasse zwischen Goldenem Kopf und der Kappelergasse
  • Stufe Xb: Markt- und Hintergasse zwischen Goldenem Kopf und Untertor
  • Stufe Xc: Ganze Altstadt, gemäss dem im Bericht aufgeführtem Perimeter

Zeitliche Ausdehnung (s. Grafik 2 oben)

  • Die Stufe 1x sieht ein temporäres Fahrverbot im Zeitraum von 11.00 Uhr bis um 06.00 Uhr morgens vor. Folglich ist die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr jeweils nur zwischen 06.00 Uhr und 11.00 Uhr erlaubt.
  • Die Stufe 2x sieht ein permanentes Fahrverbot und die Stufe 3 die Einführung einer Fussgängerzone vor. Bei den Stufen 2x und 3 wird davon ausgegangen, dass die Anlieferung Werktags zwischen 06.00 Uhr und 11.00 Uhr erlaubt bleibt.

Anwohnende und Gewerbetreibende können mit entsprechender Bewilligung den Perimeter jederzeit befahren.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Stufen

Die Veränderungen durch die verschiedenen Stufen wurden dem heutigen Zustand mit der Begegnungszone in der ganzen Altstadt gegenübergestellt. Dabei wurden die folgenden Kriterien verwendet:

  • Verkehrssicherheit
  • Aufenthaltsqualität, Trennwirkung, Stadtbild
  • Erschliessung Altstadt
  • Attraktivität Veloroute
  • Lärm- und Luftbelastung
  • Freispielen von Parkplatzflächen
  • Wertschöpfungspotenzial Gewerbe
  • Ressourcenaufwand für Umsetzung und Kontrolle

Die detaillierte Auswertung zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Stufen inkl. Herleitung sowie ein detailliertes Faktenblatt sind im nachfolgenden Bericht unter «Dokumente» zu finden.

Der geforderte Einbezug der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Gewerbetreibenden, in die Erarbeitung der Varianten, hat sich innert der für die Beantwortung des Postulats vorgegebenen Frist als nicht umsetzbar erwiesen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Haltungen der Direktbetroffenen zu den einzelnen Stufen mittels Umfrage abzuholen.

Die direktbetroffenen Personen und Unternehmen wurden durch die Abteilung Planung & Bau persönlich angeschrieben und zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis am 24. April 2023 möglich.