Strassenbeleuchtung

Von der Abend- bis zur Morgendämmerung.

Zu welchen Zeiten ist die Strassenbeleuchtung eingeschaltet?

Die Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Staatsstrassen werden ab der Abenddämmerung bis 01.00 Uhr und ab 05.00 Uhr bis zur Morgendämmerung eingeschaltet.

Der Stadtrat hat beschlossen, die Strassenbeleuchtung aus sicherheitstechnischen Gründen an den Wochenenden (Freitag und Samstag) eingeschaltet zu lassen.

Warum brennen Strassenlampen manchmal am Tag?

Mehrmals pro Jahr überprüfen die EKZ-Monteure die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Sie fahren dafür insbesondere im Winterhalbjahr die Strassen der Gemeinden ab und überprüfen, ob alle Lampen brennen und die Leuchten in gutem Zustand sind (sie achten dabei auf Beschädigungen, Erosion oder zu starken Bewuchs). Gewisse dieser Kontrollfahrten finden in den Randstunden statt, wenn es bereits dunkel ist. Manche aber auch tagsüber.
Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmessungen der Leuchten müssen bei eingeschalteter Beleuchtung durchgeführt werden. Hierfür brennen die Lichter also auch mal am Tag. Auch die Programmierung von gesteuerten Leuchten wird aus Kosten- und Effizienzgründen vorzugsweise tagsüber vorgenommen, da ein nächtlicher Personaleinsatz zusätzliche Kosten verursacht. Je nach örtlicher Begebenheit werden die Lichter in der betroffenen Gemeinde bei solchen Unterhalts- und Programmierungsarbeiten quartierweise über die Trafostation oder via Fernbefehl in der ganzen Gemeinde eingeschaltet.

Zuständig für die Strassenbeleuchtung auf den Gemeindestrassen sind die Werkbetriebe.

Defekte Strassenlampe? Diese können direkt bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) online gemeldet werden.