Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Kommunale Vorlagen an der Urnenabstimmung vom 27. September 2020

Die Totalrevision der Gemeindeordnung der Stadt Bülach und die Vorlage „Stadtblatt Bülach; Beiträge für die Jahre 2020-2023 (Referendum gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 9. Dezember 2019)“ kommen am 27. September 2020 zur Abstimmung.
Zusätzlich wird am 27. September 2020 über Folgendes abgestimmt: Einzelinitiative über die Auflösung der
Sekundarschulgemeinde Bülach sowie voraussichtlich Umwandlung des Zweckverbands Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach in eine Interkommunale Anstalt.

Winzerweg: Ersatz Wasserleitungen, Instandsetzung Strasse und Ersatz Strassenbeleuchtung

Der Stadtrat hat Kredite von 360 000 Franken für Ersatz der Wasserleitung und von 430 000 Franken für den Strassenbau bewilligt. Die Realisierung erfolgt ab Sommer und dauert bis Herbst 2020.
Die Bauarbeiten werden an die Wistrag AG, Winterthur, vergeben, die Sanitärarbeiten an die Peter Alber AG, Höri. Später folgen die Deckbelagsarbeiten.
Die Wasserleitung im Winzerweg stammt aus dem Jahr 1969. Sie hat in den vergangenen Jahren mehrere Brüche aufgewiesen. Die Strassenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1963 und ist veraltet. Die Strassenabschlüsse sind in einem schlechten Zustand. Aufgrund dessen werden die Wasserleitung und die Strassenbeleuchtung im Abschnitt Dachslenbergstrasse bis Winzerweg 16 ersetzt. Anschliessend wird die Fahrbahn mit Gehweg instand gestellt.

Wasserversorgung

Werterhalt 2020     

Der Stadtrat hat für den Werterhalt der Wasserversorgung einen Kredit von 140 000 Franken bewilligt. Dies zugunsten einer qualitativ und quantitativ weiterhin einwandfreien Versorgung mit Trinkwasser. Die Aufträge gehen an die Rittmeyer AG, Baar ZG, und die Peter Alber AG, Höri. Die Realisierung erfolgt bis Ende 2020.
Die Wasserversorgung betreibt und unterhält Quellen, Pumpwerke, Reservoire und Abgabeschächte. Diese Anlagen enthalten technische Einrichtungen zur Steuerung und Qualitätssicherung. Die Technologie der Steuerungselemente entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand. Das Beschaffen von Ersatzteilen ist nicht mehr gewährleistet.

Werterhaltungsvertrag

Der Stadtrat hat einen Werterhaltungsvertrag mit der Rittmeyer AG, Baar ZG, genehmigt. Der Vertrag dient dem ordnungsgemässen Betrieb der Wasserversorgung.
Der Vertrag gilt ab August 2020. Es fallen jährliche Kosten von 4 000 Franken an. Die Rittmeyer AG hat entsprechende Schutzmassnahmen für die Steuerungen der Wasserversorgungen erarbeitet. Die Gefahr durch gezielte Cyber-Angriffe auf die IT-Infrastruktur versorgungsrelevanter Systeme betrifft auch kritische Infrastrukturen, z. B. Wasserversorgungen. Zum nachhaltigen Schutz haben das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches im März 2019 eine Branchenempfehlung mit einem Minimalstandard veröffentlicht. Auch in Bülach richtet man sich an diesem Minimalstandard.

Grundwasserpumpwerk Herrenwis
Ersatz Leitung
Sanierung Chellerhalsstrasse

Der Stadtrat hat für den Ersatz der Entleerungsleistung beim Grundwasserpumpwerk Herrenwis einen Kredit von 135 000 Fanken bewilligt. Die Arbeiten werden der Kern Strassenbau AG, Bülach, übertragen. Zeitgleich wird die Sanierung der Chellerhalsstrasse durch die gleiche Firma ausgeführt. Der Leistungsersatz erfolgt koordiniert mit den Strassenbauarbeiten im Sommer 2020.
Die Stadt Bülach bezieht einen Teil ihres Wassers aus dem Grundwasserpumpwerk Herrenwis. Vom Pumpwerk führt eine Ableitung in die Glatt, damit bei einer Verschmutzung der Grundwasserfassung das Wasser abgeleitet werden kann. Die Leitung kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr genutzt werden, weshalb ein Ersatz erforderlich ist.

Friedhof Zweckverband Bülach: Jahresrechnung 2019

Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2019 des Friedhof Zweckverbands Bülach genehmigt. Sie weist in der laufenden Rechnung einen Aufwandüberschuss von 662 000 Franken (Anteil Bülach: 395 000 Franken) und Investitionen von 12 000 Franken (Anteil Bülach: 7 000 Franken) auf.

Friedhof Zweckverband Bülach: Totalrevision der Verbandsstatuten
und der Friedhof-Verordnung
Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Gemäss neuem kantonalem Gemeindegesetz müssen Zweckverbände bis Ende 2021 ihre Statuten an das neue Gemeindegesetz anpassen. Dazu ist eine Totalrevision der Verbandsstatuten erforderlich. Der Vorstand des Friedhof Zweckverbands hat die neuen Statuten ausgearbeitet. Die Stadt Bülach behält ihre wichtige Rolle im Zweckverband bei.
Im Rahmen der Statutenrevision musste auch die Zuständigkeit zum Erlass der Friedhof-Verordnung überprüft werden. Es wurden die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Die Bestimmungen bleiben grundsätzlich unverändert. Der Betrieb des Friedhofs bleibt derselbe. Sowohl über die Totalrevision der Verbandsstatuten wie auch über den Erlass der Friedhof-Verordnung entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne.
Der Stadtrat hat beide Vorlagen zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Antrag und Weisung an den Gemeinderat stehen unter www.buelach.ch/gemeinderat zur Verfügung. Die Urnenabstimmung in den Verbandsgemeinden erfolgt voraussichtlich im Frühling 2021.

Kommunaler Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Festlegung Höhe des Mehrwertausgleichs und Freifläche

Der Stadtrat hat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen. Damit wird die
Rechtsgrundlage für den kommunalen Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen geschaffen.

Im 2014 hat das schweizerische Stimmvolk der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Mit dieser wird insbesondere die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert. Das Wachstum der Bevölkerung soll dabei in den bestehenden Siedlungsgebieten erfolgen und nicht weiter auf Kosten von Kulturland. Da Entwickeln und Bauen in bestehenden, bebauten Gebieten komplex ist und die Städte und Gemeinden gefordert sind, die notwendigen Infrastrukturen für die wachsende Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, hat das Gesetz die so genannte Mehrwertabgabe (MAG) eingeführt.

Ein Mehrwert für einen Grundeigentümer entsteht, wenn durch eine rein planerische Massnahme sein Land durch erhöhte Nutzungsmöglichkeiten mehr wert wird. Beispiele: aus einer Einfamilienhauszone wird eine Mehrfamilienhauszone oder aus einer Industriezone eine Wohnzone. Ein Teil dieses Mehrwerts soll von den Städten und Gemeinden für die Innenentwicklung genutzt werden können. Darunter sind Massnahmen wie z.B. öffentliche Parks, Verbesserung der Zugänglichkeit zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und viele mehr zu verstehen.

Im Januar 2021 werden das Gesetz und die Verordnung zum Mehrwertausgleich im Kanton Zürich in Kraft treten. Damit setzt der Kanton die bundesrechtliche Vorgabe aus dem Raumplanungsgesetz um. Auf Ebene der Städte und Gemeinden müssen diese in ihren Bau- und Zonenordnungen in einem vorgegebenen Rahmen festlegen, wie hoch die Mehrwertabgabe sein soll und ab welcher Grundstücksfläche die Mehrwertabgabe erhoben wird. Der abschliessende Entscheid wird in Bülach durch den Gemeinderat gefällt. Der Stadtrat hat nun die nötige Teilrevision der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Diese Rechtsgrundlage für den kommunalen Mehrwertausgleich bei Aufund Umzonungen geht nun an den Kanton zur Vorprüfung sowie in die öffentliche Auflage. Der Abgabesatz wurde auf 40% und die Freifläche auf 1‘200m² festgelegt. Gleichzeitig wird die gemeinderätliche Kommission Bau und Infrastruktur über die Vorlage informiert und erhält Gelegenheit, sich bereits in diesem frühen Stadium zur Vorlage zu äussern. Die formelle gemeinderätliche Behandlung wird voraussichtlich ab Herbst 2020 stattfinden.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Mail
Tel. 044 863 11 25
29. Mai 2020