Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Entschädigung Stadtrat

Der Stadtrat hat nach Ablauf des ersten Legislaturjahrs seine Entschädigung, basierend auf der Entschädigungsverordnung (EVO), überprüft. Gemäss EVO betragen die jährlichen pauschalen Entschädigungen 110 000 Franken für den Stadtpräsidenten und je 20 000 Franken für die Stadträtinnen und Stadträte. Mit dem zusätzlich aufzuteilenden Betrag von 221 500 Franken gelten für den Rest der Legislatur folgende Entschädigungen:

  • Stadtpräsident Mark Eberli: 110 000 Franken
  • Stadtrat Daniel Ammann: 53 250 Franken
  • Stadtrat Dr. Walter Baur: 53 250 Franken
  • Stadtrat Hanspeter Lienhart: 60 583 Franken
  • Stadträtin Virginia Locher: 60 583 Franken
  • Stadtrat Rudolf Menzi: 60 583 Franken
  • Stadträtin Andrea Spycher: 53 250 Franken

Schulhaus Allmend, Zusatzraum für Tagesbetreuung: Kreditabrechnung

Im Frühjahr 2018 hat der Stadtrat einen Kredit von 78 000 Franken für einen zusätzlichen Raum für die Tagesbetreuung im Schulhaus Allmend bewilligt. Die Abrechnung schliesst mit einem Aufwand von 57 000 Franken ab. Die Einsparungen von 21 000 Franken sind im Wesentlichen auf vereinfachte bauliche Massnahmen sowie auf die Nutzung von bestehenden oder genutzten Mobilien zurückzuführen.

Sechtbach: Neubau Kanal für Hochwasserschutz

Der Hochwasserschutz für die Altstadt ist ungenügend. Der Kanton Zürich hat deshalb die Stadt Bülach ersucht, die erforderlichen Massnahmen beim Sechtbach zu ergreifen.

Gemeinsam mit dem Ersatz der grosskalibrigen Kanäle im Abschnitt Unterweg bis Kreisel Post-/Allmendstrasse wurde eine Ingenieursubmission im offenen Verfahren durchgeführt. Den Zuschlag erhielt im März 2019 die F. Preisig AG (Zürich). Den Projektierungskredit von 650 000 Franken für den Ersatz der Abwasserkanalisation bewilligte der Stadtrat im März 2019. Nun hat er den Projektierungskredit von 450 000 Franken für den Hochwasserschutz Sechtbach genehmigt.

Die Baudirektion Kanton Zürich plant den Ausbau der Kreuzung Winterthurer-/Schaffhauserstrasse und hat dafür ebenfalls die F. Preisig AG beauftragt. Damit erfolgen Projektierung und Realisierung von Strassenbau und Werkleitungen koordiniert.

Kanal-Innensanierung

Der Stadtrat hat im September 2016 das Stadtingenieurbüro mit der Aktualisierung des Generellen Entwässerungsplans (GEP) beauftragt. Aufgrund der ausgewerteten Kanal-TV-Aufnahmen und dem Stand der Arbeiten hat der Stadtrat für die Innensanierung, erste Etappe 2018/2019, einen Kredit von 165 000 Franken bewilligt. Nun besteht Bedarf für eine zweite Etappe 2019/2020. Dafür hat der Stadtrat einen weiteren Kredit von 210 000 Franken genehmigt. Gleichzeitig hat er die entsprechenden Aufträge erteilt.

Abfallverordnung: Gebührenreglement und Ausführungsbestimmungen

Am 5. November 2018 hat der Gemeinderat eine neue Abfallverordnung erlassen, welche die Baudirektion Kanton Zürich/AWEL am 14. März 2019 genehmigt hat. Gestützt auf die neue Abfallverordnung hat der Stadtrat nun das Gebührenreglement und die Ausführungsbestimmungen erlassen.

Im Gebührenreglement sind die Grundgebühr (Haushalt bzw. Betriebe), die mengenabhängigen Gebühren (Gebührensäcke, Marken für Sperrgut, Betriebskehricht), weitere Dienstleistungen (Häckseldienst) und Bearbeitungsgebühren für illegal entsorgten Abfall festgelegt. In den Ausführungsbestimmungen ist unter anderem die Zweckmässigkeit von Unterflurcontainern detailliert festgelegt.

Die amtliche Publikation und die öffentliche Auflage der beiden Erlasse erfolgen separat. Werden keine Rechtsmittel ergriffen, wird der Stadtrat diese zusammen mit der Abfallverordnung in Kraft setzen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

5. Juli 2019