Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Ersatzwahl Primarschulpflege

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für die restliche Amtsdauer 2018–2022 liegen nach Ablauf der zweiten Frist sechs Kandidaturen vor. Die Urnenwahl findet am 1. September 2019 statt.

Feldstrasse, Ersatz Wasser- und Abwasserleitung

Die Wasserleitung in der Feldstrasse, Haus Nr. 20 bis Nr. 41, stammt aus dem Jahr 1970. In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren Rohrbrüchen. Im selben Abschnitt befindet sich eine Regenabwasserleitung aus dem Jahr 1975, welche überlastet ist. Auch die Strassenbeleuchtung in diesem Abschnitt hat ihre Lebensdauer erreicht. Die Werkleitungen sowie die Strassenbeleuchtung sind deshalb auf einer Länge von rund 130 m zu ersetzen. Anschliessend ist die Strasse inkl. Gehwegen auszubessern. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und die Kredite bewilligt: 120 000 Franken für die Wasserleitung, 185 000 Franken für die Abwasserleitung und 280 000 Franken für den Strassenbau. Die Ausführung erfolgt im Sommer 2019.

Kreditabrechnungen

  • Friedhofstrasse, Bergkapellweg bis Kantonsschulstrasse: Ersatz der Wasserleitung mit Kosten von 124 000 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 31 000 Franken.
  • Friedhofstrasse, Schaffhauserstrasse bis Bergkapellweg: Erneuerung Fahrbahn inkl. Neubau des Gehwegs mit Kosten von 298 000 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 17 000 Franken; Ersatz der Abwasserkanalisation mit Kosten von 355 000 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 40 000 Franken; Ersatz der Wasserleitung mit Kosten von 294 000 Franken und mit einer Kreditunterschreitung von 11 000 Franken.
  • Schützenmattstrasse, Autobahnbrücke A51 bis Wendeplatz: Ersatz der Wasserleitung mit Kosten von 561 000 Franken und mit einer Kreditüberschreitung von 11 000 Franken, sowie Instandsetzung der Strasse inkl. öffentliche Beleuchtung mit Kosten von 1,192 Millionen Franken und mit einer Kreditüberschreitung von 107 000 Franken (+9.8 %). Die Mehrkosten sind mit dem insgesamt schlechten Zustand der Strasse begründet.

Feuerungskontrolle

Kontrolleur: Urs Baumann führt seit 1997 die amtlichen Feuerungskontrollen im Auftrag der Stadt Bülach durch. Die Zusammenarbeit ist bewährt. Der Stadtrat hat den Vertrag mit Urs Baumann angepasst und Martin Gähler als Stellvertreter ernannt.

  • Gebühren: Der Stadtrat hat entschieden, die seit 2009 geltenden Gebühren per 1. Januar 2020 anzupassen. Die Gebührensätze werden unter www.buelach.ch/publikationen veröffentlicht.
  • Änderung der Luftreinhalte-Verordnung: Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung hat geändert. Die Zyklen für die Kontrolle der Gasfeuerungen, die in der Verantwortung der Kommunen liegen, sind neu festgelegt: Periodische Emissionsmessungen von Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis ein Megawatt müssen neu nur noch alle vier Jahre vorgenommen werden. Bei grösseren Gasfeuerungen sowie bei Ölfeuerungen bleibt die Periodizität bei zwei Jahren. Der Stadtrat hat entschieden, die neuen Kontrollzyklen rückwirkend per 1. Januar 2019 anzuwenden.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

23. Mai 2019