Baulärm

Was kann ich tun, wenn ich mich von Baulärm gestört fühle?

Öffentliche Bauvorhaben

Beanstandungen im Zusammenhang mit Baustellen sind der Bauherrschaft/Bauleitung mitzuteilen.

Private Bauvorhaben

Bei privaten Bauvorhaben kann bei unbefriedigender Erledigung die Baukontrolle der Stadt Bülach Gossweiler Ingenieure AG informiert werden. Auch die Verschmutzung von öffentlichem Grund ist dort zu melden.

Verstösse gegen die Polizeiverordnung

Verstösse gegen die Polizeiverordnung (PVO) sind der Stadtpolizei Bülach anzuzeigen.

Ruhezeiten

Lärmige, gewerbliche Arbeiten sind gemäss Art. 38 PVO unsersagt an:

  • Sonn- und allgemeinen Feiertagen
  • montags bis freitags vor 07.00 Uhr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und nach 20.00 Uhr
  • samstags vor 07.00 Uhr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und nach 18.00 Uhr

Zusätzliche Informationen