Überbrückungsleistungen

Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Funktion

Die Sozialversicherungen sind bezüglich den Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte ältere Arbeitslose für jene Personen zuständig, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Bülach oder einer der Anschlussgemeinden (Embrach, Höri, Niederglatt, Stadel, Wasterkingen und Winkel) haben.

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.. Es sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Zusatzleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte ältere Arbeitslose finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.