Meldepflicht für Tagesfamilien

Tagesfamilien werden meldepflichtig, wenn sie mindestens ein Tageskind 20 Stunden und mehr pro Woche betreuen.

Sind wir eine meldepflichtige Tagesfamilie?

Eine Familie, die regelmässig Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls:

  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut und
  • mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage bzw. Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss entsprechend 20 oder mehr Stunden, Tages- und Nachtstunden zählen gleich)
  • höchstens fünf Tageskinder gleichzeitig betreut werden
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Ja, wir sind meldepflichtig. Wie gehen wir vor?

Bitte melden sie sich sogleich nach Entstehung der Meldepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Kontakt

Tassinari Beratungen

Limmatstrasse 104

5300 Turgi

Telefon 056 223 44 89

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