Pflegefinanzierung

Regelung der Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegeheimen.

Die Stadt Bülach hat den gesetzlichen Auftrag eine bedarfs- und fachgerechte Pflegeversorgung sicherzustellen (vgl. §5 Pflegegesetz des Kantons Zürichs vom 01.01.2011). Sie ist Trägergemeinde des Kompetenzzentrums Pflege und Gesundheit (KZU). Mit der Stiftung Alterszentrum Region Bülach (SARB) bestehen Leistungsvereinbarungen. Die SARB betreibt neben ihrem eigenen Haus Alterszentrum Im Grampen im Auftrag der Stadt Bülach auch die städtischen Einrichtungen Alters- und Pflegeheim Rössligasse sowie die Pflege-Wohngruppen Gringglen, Soligänter und Bergli.

Im ambulanten Bereich erfüllt die Stadt Bülach ihren Versorgungsauftrag mit verschiedenen Leistungserbringern. Mit der Spitex Bülach, betrieben durch SARB, wird die Grundversorgung gewährleistet. Spezialisierte Spitex-Organisationen wie Palliaviva (onkologische Spitex), Kispex (Kinderspitex) oder die psychiatrischen Spitex der Stiftung Wisli stellen die spezifische ambulante Versorgung sicher.

Neues Pflegefinanzierungsgesetz

Per Januar 2011 ist das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft getreten. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegeheimen geregelt. Die Pflegekosten werden zwischen den Krankenversicherern, den Wohnsitzgemeinden und den Patienten/Heimbewohnenden aufgeteilt. Die Broschüre der kantonalen Gesundheitsdirektion gibt Auskunft über die Neuerung und kann mit untenstehendem Link herunter geladen werden.

Ausserkantonale Heimwahl

Bei einem Eintritt in ein Wohnheim ausserhalb Ihrer Wohngemeinde empfiehlt es sich, Kontakt mit Ihrer Wohnsitzgemeinde aufzunehmen. Es können Mehrkosten entstehen (wie z.B. Auswärtigenzuschlag), die nicht zwingend von der Wohnsitzgemeinde getragen werden.

Bei ausserkantonaler Heimwahl ist vor Eintritt zu klären, wie die Restfinanzierung in diesem Kanton geregelt ist. Nicht alle Kantone haben die gleichen Regelungen betreffend der Pflegefinanzierung.

Kontakt

Bei Fragen können Sie die Anlaufstelle 60plus oder die Abteilung Soziales und Gesundheit kontaktieren.