Gesamtverkehrskonzept

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept gibt das Zielbild für die verkehrliche Entwicklung der Stadt Bülach vor. Es dient dazu, den Verkehr in Bülach umsichtig zu planen. Das Gesamtverkehrskonzept besteht aus 23 Ziele und definiert 16 Handlungsfelder in den Bereichen Fussverkehr, Veloverkehr, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr. Es umfasst 54 Massnahmen, die kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt oder von der Stadt Bülach als Daueraufgabe wahrgenommen werden.

Partizipativer Entstehungsprozess in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung

Das Gesamtverkehrskonzept ist im Jahr 2022 in einem mehrstufigen partizipativen Prozess zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet worden. So konnten die verschiedenen Bedürfnisse der Bülacherinnen und Bülacher sowie des Gewerbes und der Politik in das Konzept einfliessen. Der Stadtrat hat das Gesamtverkehrskonzept Anfang 2023 beschlossen. Es ist behördenverbindlich und muss von der städtischen Verwaltung bei ihren verkehrsplanerischen Entscheiden berücksichtigt werden. Das Gesamtverkehrskonzept ist auf die Verkehrskonzepte des Kantons und der Flughafenregion abgestimmt und berücksichtigt insbesondere auch die geplanten Veränderungen in Bülach Nord.

Jährliches Reporting zur Umsetzung der Massnahmen

Die 54 Massnahmen im Gesamtverkehrskonzept beinhalten in erster Linie konzeptionelle Vorgaben, die noch vertieft ausgearbeitet werden müssen. Die Umsetzung der Massnahmen ist zeitlich nicht abschliessend festgelegt. Der zum Teil hohe finanzielle Aufwand, die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung, die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Stadt und Kanton sowie die Abhängigkeiten der Massnahmen untereinander führen dazu, dass sich die Umsetzung über einen längeren Zeithorizont erstreckt. Eine der prioritären Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept ist die Revision des kommunalen Teilrichtplans Verkehr. Die Stadt Bülach informiert mit einem jährlichen Reporting über die Umsetzung der Massnahmen.