Gesamtverkehrskonzept

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept ist in einem partizipativen Prozess zusammen mit der Bevölkerung und verschiedenen Anspruchsgruppen überarbeitet worden. In zwei Workshops und in einer öffentlichen Stadt-Werkstatt nahmen die breit zusammengesetzte Begleitgruppe bzw. die Bevölkerung eine Standort-bestimmung vor und definierten die Ziele für das Gesamtverkehrskonzept. Daraus wurden in vier weiteren Workshops und einer weiteren Stadt-Werkstatt Massnahmen abgeleitet. Dieses Vorgehen repräsentiert sowohl die verschiedenen Bedürfnisse der Bülacherinnen und Bülacher wie auch des Gewerbes und der Politik.

Ende 2022 hat der Stadtrat das überarbeitete Gesamtverkehrskonzept verabschiedet.

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklungen und der damit verbundenen Zunahme des Verkehrs für den Planungshorizont cirka bis ins Jahr 2025 hat der Stadtrat im März 2012 ein kommunales Verkehrskonzept festgelegt. Das kommunale Verkehrskonzept ist auf die Verkehrskonzepte des Kantons und der Flughafenregion abgestimmt und berücksichtigt insbesondere auch die geplanten Veränderungen in Bülach Nord. Ziel ist es, den zunehmenden Verkehr für alle Teilnehmenden möglichst verträglich abwickeln zu können.

Das Gesamtverkehrskonzept umfasst auch die Staatsstrassen in Bülach, welche die Hauptträger des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des Langsamverkehrs sind.

Die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen ist zeitlich nicht abschliessend bestimmt; aufgrund der hohen finanziellen Aufwendungen, den gesetzlichen Mitwirkungsrechten seitens der Bevölkerung und den unterschiedlichen Zuständigkeiten (Stadt, Kanton) erfordert die Umsetzung einen längeren Zeitraum.

Überarbeitung Gesamtverkehrskonzept

Es ist ein Anliegen des Stadtrats, über den gesamten Prozess transparent und zeitnah zu kommunizieren. Insbesondere soll die Öffentlichkeit über den Prozess und die Zwischenschritte informiert werden.