Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Voraussetzungen

Keinen Waffenerwerbsschein (gemäss Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz) erhalten Personen, die:

  • das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
  • unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
  • zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
  • wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Privatauszug nach Artikel 41 des Strafregistergesetzes vom 17. Juni 2016 erscheinen.

Vorgehen 

Gesuch: Das Gesuch ist am Schalter der Stadtpolizei Bülach erhältlich oder kann unter folgendem Link herunter geladen werden. 

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises;
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.


Der Waffenerwerbschein kann nach den nötigen Abklärungen bei der Stadtpolizei abgeholt werden.

Kosten

  • CHF 50.- Waffenerwerbschein (Waffen und wesentl. Waffenbestandteile)
  • CHF 20.- Waffenerwerbschein (nur wesentl. Waffenbestandteile) 
  • CHF 20.- Waffenerwerbschein (Verlängerung) 

Gut zu wissen

  • Der Waffenerwerbsschein ist sechs Monate gültig.
  • Er kann auf Verlangen um höchstens drei Monate verlängert werden. (Es können nur gültige Waffenerwerbsscheine verlängert werden)
  • Mit einem Waffenerwerbsschein können höchsten drei Waffen bezogen werden. In diesem Fall müssen die Waffen zur gleichen Zeit beim gleichen Händler gekauft werden.

Team

René Schellenberg
Fachspez. Verwaltungspolizei
Tel. 044 863 13 10
E-Mail