Veranstaltungsbewilligung

Herzlich Willkommen! Sie wollen eine Veranstaltung oder einen Anlass durchführen? Für Veranstaltungen und Anlässe ist eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich. Informieren Sie sich für welche Aktivität eine Bewilligung nötig ist und nehmen sie frühzeitig mit dem Polizeisekretariat Kontakt auf. Der "Leitfaden" in den aufgeführten Dokumenten wird Ihnen dabei behilflich sein.

Wann ist eine Bewilligung nötig?

Sie benötigen eine Bewilligung für:

  • Verstärker-/ Lautsprecheranlagen im Freien
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte, etc.) auf öffentlichem oder privatem Grund
  • die Abgabe von Speisen und Getränken (Festwirtschaftspatent)
  • die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schaustellungen
  • das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbeeinrichtungen
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
  • das Verteilen von kommerziellen Flugblättern, Programme, Reklamezetteln und dergleichen
  • das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen
  • das Aufführen von Darbietungen aller Art (z.B. Strassenmusik)
  • Strassen- und Parkplatzsperrungen

Gut zu wissen

  • Die Bewilligungen werden gemäss der Polizeiverordnung der Stadt Bülach erstellt.
  • Es gelten die Gebühren gemäss Gebührentarif der Stadt Bülach
  • Für genauere Abklärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zu den Formularen & Gesuchen

Sie erreichen uns:

René Schellenberg
Fachspez. Verwaltungspolizei
Tel. 044 863 13 10
E-Mail