Klein- und Mittelverkaufspatente

Für den Verkauf von Alkohol wird ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf benötigt. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung ist verboten.

Vorgehen

Möchten Sie in ihrem Betrieb künftig alkoholhaltige Getränke verkaufen? Das Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes (inkl. Beilagen) muss gemäss § 13, Verordnung zum Gastgewerbegesetz mindestens vier Wochen vor Betriebsaufnahme beim Polizeisekretariat eintreffen. Bei Fragen steht Ihnen das Polizeisekretariat der Stadtpolizei Bülach gerne zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Abgabe von Speisen oder alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten.

Jugendschutz

  • Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen.
  • Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
  • Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.
  • Weitere Informationen sind unter suchtpraevention-zh.ch zu finden.

Zu den Gesuchen & Formularen

Team

René Schellenberg
Fachspez. Verwaltungspolizei
Tel. 044 863 13 10
E-Mail