Ein Einsatz während der Arbeitszeit – was nun?

Ein Alarm kann 24h / 7 Tage die Woche eingehen – somit auch während der Arbeitszeit. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Sie für einen Feuerwehreinsatz während der Arbeitszeit freizustellen. Erfahrungsgemäss sind Arbeitgeber jedoch dem Feuerwehrdienst gegenüber kulant oder gar positiv eingestellt. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten, schildern Sie ihm das Anliegen und erklären Sie ihm die Vorteile, Feuerwehrangehörige im Betrieb zu beschäftigen (Sie können Not- und Gefahrensituationen besser einschätzen, haben eine durch die Feuerwehr finanzierte Nothelferausbildung und Sie sind es gewohnt, in stressigen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren.) Oftmals dauert der Einsatz nicht länger als eine Stunde und Sie können rasch wieder an den Arbeitsplatz zurück. Damit der Arbeitgeber keinen Nachteil erleidet, werden Arbeitsstunden oftmals nachgearbeitet oder mit der bestehenden Überzeit verrechnet. Ist es in einer Situation gänzlich unmöglich an einen Feuerwehreinsatz auszurücken, so stellt dies kein Problem dar. Die Alarmierung der Milizfeuerwehr ist so ausgelegt, dass immer mit AdF gerechnet wird, welche verhindert sind.

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