ALARM, der Pager klingelt - habe ich zum Einrücken ins Feuerwehrlokal mit meinem Fahrzeug Sonderrechte im Strassenverkehr?

Nein! Solange Sie nicht in einem mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüsteten Feuerwehrfahrzeug sitzen und die Einsatzmeldung eine dringliche Fahrt erlaubt, bestehen KEINE SONDERRECHTE. Ein Rotlicht bleibt ein Rotlicht und die Geschwindigkeitsbegrenzung ist einzuhalten. Bei Missachten dieser Vorschriften erhalten Sie keine Rückendeckung durch die Feuerwehr. Beachten Sie deshalb den Grundsatz: Fahre langsam, es pressiert! Sicherheit steht an oberster Stelle, das gilt auch beim Einrücken ins Feuerwehr-Depot.

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