Parkplatzbewilligungen

Für Parkplätze mit beschränkter Parkzeit können Tages-, Monats-, Jahres- sowie Anwohnerparkplatzkarten bezogen werden. Die Stadtpolizei vergibt die Parkplatzkarten gemäss den Vorschriften über das Dauerparkieren bei Parkuhren und auf Parkplätzen mit beschränkter Parkzeit.  

Parkplatzkarten bestellen

Sie haben die Möglichkeit Ihre Parkplatzkarte online zu erwerben.
Erstellen Sie dazu ein Benutzerkonto und zahlen Sie die Karte mit der Kreditkarte. Nach erfolgter Angabenüberprüfung erhalten Sie Ihre Parkkarte per Mail.

Monats-/Jahresparkplatzkarten

gibt es für folgende Parkplatzsektoren pdf 275 KB und ersetzt das Bedienen der Parkuhren:

  • A (Winterthurerstrasse)
  • B (Wetti)
  • C (Südstrasse)
  • D (Allmend-/Poststrasse)
  • E (Grampenweg)
  • F (Alter Bahnhof)
  • H (Sportzentrum Hirslen, Aussenbereich)

Gültigkeit:
Montag bis Freitag: 07.00 - 19.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 16.00 Uhr
Ort: Definierter Parkplatzsektor (A bis H)
Hinweis: Durch das Lösen einer Parkplatzkarte entfallen die Nachtparkgebühren nicht.

Verfügarkeit
Zur Zeit hat es freie Parkplatzkarte für den Parkplatz H (Hirslen). Die Verfügbarkeit der Parkplatzkarten werden laufend nachgeführt und aktuell gehalten.

Kosten
Jahresparkkarte CHF 450.-
(bis 50%-Arbeitspensum mit Bestätigung Arbeitgeber CHF 225.-) 
Bei einer vorzeitigen Rückgabe der Jahresparkkarte werden pro beanspruchter Monat CHF 50.- (CHF 25.- bei 50% Arbeitspensum) berechnet. Es werden nur ganze Monate berücksichtigt. 

Monatsparkkarte CHF 50.-
(bis 50%-Arbeitspensum mit Bestätigung Arbeitgeber CHF 25.-)

Zur Bestellung

Parkplatzkarten für Anwohner

  • Zone 1 (Allmendstrasse)
  • Zone 2 (Schwimmbadstrasse)
  • Zone 3 (Parkplatz E "Grampenweg")
  • Zone 4 (Parkplatz F "Alter Bahnhof")
  • Zone 5 (Parkplatz C "Südstrasse")
  • Zone 6 (Kantonsschulstrasse)
  • Zone 7 (Schwerzgruebstrasse)

Die Anwohnerparkplatzkarte berechtigt zum erleichterten Parkieren der betroffenen Zonen pdf 647 KB, von Montag bis Freitag täglich 07.00 bis 08:00 Uhr sowie 16:00 Uhr bis 19.00 Uhr wie auch an Samstagen und Sonntagen den ganzen Tag. Während diesen Zeiten muss die Parkuhr also nicht bedient und die maximale Nutzungszeit nicht eingehalten werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Anwohnerparkkarte".

Hinweis: Durch das Lösen einer Anwohnerparkplatzkarte entfallen die Nachtparkgebühren nicht.

Kosten
Anwohnerparkplatzkarte CHF 150.- (Jahreskarte), CHF 15.- (Monatskarte)

Zur Bestellung

Handwerkerparkplatzkarte

Diese Karte ist ausschliesslich am aufgedruckten Tag gültig und ersetzt das Bedienen der Parkuhren in Bülach.

Gültigkeit:
Montag bis Freitag: 07.00 - 19.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 16.00 Uhr
Ort: Alle öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkfelder der Stadt Bülach.

Kosten
Tagesparkkarten für Handwerker, Monteure oder Vertreter CHF 8.-

Zur Bestellung

Parkplatzkarte und Informationen für gehbehinderte Personen

Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte auf einem weiss markierten Parkplatz oder auf einem Parkplatz der Blauen Zone parkieren?
Zeitlich unbeschränkt.

Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte auf einem Behindertenparkplatz parkieren?
Zeitlich unbeschränkt.

Wie lange dürfen Sie mit einer Parkkarte für Gehbehinderte an einer Örtlichkeit, die mit Parkverbot markiert oder signalisiert ist, parkieren?
Maximal 3 Stunden.

Was kostet das Parkieren mit einer Parkkarte für Gehbehinderte?
Das Parkieren mit einer Parkkarte für Gehbehinderte ist in der Stadt Bülach kostenlos.

Dürfen Sie mit der Parkkarte für Gehbehinderte in die Fussgänger- oder Fahrverbotszone zufahren?
Nein. Für die Zufahrt ist eine zusätzliche Zufahrtsbewilligung notwendig.

Wo erhalten Sie eine Parkkarte für Gehbehinderte?
Für die Ausstellung ist das Strassenverkehrsdamt zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Beatrice Bürgi
Sachbearbeiterin Sicherheitsdienste mbA
Tel. 044 863 13 07
E-Mail