Nachtparkgebühren

Es ist auf dem Stadtgebiet Bülach nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger nachts regelmässig auf öffentlichem Grund abzustellen (gem. Nachtparkverordnung vom 26.01.2009).

Gebühren pro Monat

  • Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3.5t Gesamtgewicht, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motorräder: CHF 50.-
  • Lastwagen, Anhänger aller Art, Wohnwagen, Wohnmobile, Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge: CHF 110.-

Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt.

Meldepflicht

Der Stadtpolizei Bülach ist innert 14 Tagen folgendes zu melden: (Schriftlich an die Stadtpolizei Bülach, Sekretariat Sicherheitsdienste, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach)

  • Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert)
  • Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
  • Adressänderung
  • Halterwechsel
  • Kontrollschildmutationen

Kontakt

Beatrice Bürgi
Sachbearbeiterin Sicherheitsdienste mbA
Tel. 044 863 13 07
E-Mail