Nachtparkgebühren
Es ist auf dem Stadtgebiet Bülach nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger nachts regelmässig auf öffentlichem Grund abzustellen (gem. Nachtparkverordnung vom 26.01.2009).
Gebühren pro Monat
- Personenwagen und Motorfahrzeuge bis 3.5t Gesamtgewicht, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motorräder: CHF 50.-
- Lastwagen, Anhänger aller Art, Wohnwagen, Wohnmobile, Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge: CHF 110.-
Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
Meldepflicht
Der Stadtpolizei Bülach ist innert 14 Tagen folgendes zu melden: (Schriftlich an die Stadtpolizei Bülach, Sekretariat Sicherheitsdienste, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach)
- Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert)
- Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
- Adressänderung
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen
Kontakt
Beatrice Bürgi
Sachbearbeiterin Sicherheitsdienste mbA
Tel. 044 863 13 07
E-Mail