Lärmige Arbeiten und Benutzung öffentlicher Grund

Lärmige Arbeiten während den Ruhezeiten

sind gemäss Polizeiverordnung der Stadt Bülach generell verboten am:
- Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr,
- Samstagen von 12.00 - 13.00 und ab 18.00 Uhr sowie an
- Sonn- und allgemeine Feiertagen

Für Arbeiten, die aus technischen Gründen nicht unterbrochen, nicht ausserhalb der Ruhezeiten oder aus betrieblichen Gürnden nicht tagsüber ausgeführt werden können, kann das Geschäftsfeld Sicherheit Ausnahmen bewilligen.

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Nutzung öffentlicher Grund zu privaten oder baulichen Zwecken

Wird der öffentliche Grund beispielsweise für einen Umzug mit Stellen einer Mulde oder eines Kranes benötigt oder ist eine Fläche, Parkplatz oder Strasse abzusperren, benötigt dies eine polizeiliche Bewilligung. Weitere Informationen finden Sie in der Sondergebrauchsverordnung

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