Senkung der Eintrittsschwelle BVK

Antrag

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die Eintrittsschwelle des versicherten Jahreslohn wird für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie Primarschule per 1. Januar 2020 gemäss den Bestimmungen von Art. 5 Abs. 1 Vorsorgereglement der BVK auf 14‘220 Franken (Stand 1. Januar 2019) gesenkt und der entsprechende Zusatzvertrag mit der BVK abgeschlossen.
  2. Im Budget 2020 werden zweckgebunden und pauschal für die Arbeitgeberbeiträge der beruflichen Vorsorge 50‘000 Franken für die ganze Stadt im Produkt FI-01.3 „Weitere Kosten und Erlöse“ eingestellt. In den Folgejahren werden diese Kosten regulär bei den Kostenstellen unter der Kostenart 3052.00 budgetiert und ausgewiesen.