Senkung der Eintrittsschwelle BVK
Antrag
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:
- Die Eintrittsschwelle des versicherten Jahreslohn wird für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie Primarschule per 1. Januar 2020 gemäss den Bestimmungen von Art. 5 Abs. 1 Vorsorgereglement der BVK auf 14‘220 Franken (Stand 1. Januar 2019) gesenkt und der entsprechende Zusatzvertrag mit der BVK abgeschlossen.
- Im Budget 2020 werden zweckgebunden und pauschal für die Arbeitgeberbeiträge der beruflichen Vorsorge 50‘000 Franken für die ganze Stadt im Produkt FI-01.3 „Weitere Kosten und Erlöse“ eingestellt. In den Folgejahren werden diese Kosten regulär bei den Kostenstellen unter der Kostenart 3052.00 budgetiert und ausgewiesen.