Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Ergänzung Mobiliar Stadthalle

Im Jahr 2010 sind 200 Tische und 1 100 Stühle neu angeschafft worden. Bei grossen Anlässen reicht das neue Mobiliar nicht und es kommt zusätzlich altes Mobiliar zum Einsatz. Dieses ist teilweise in schlechtem Zustand. Deswegen wird zusätzliches Mobiliar angeschafft. Damit bleibt die Stadthalle ein attraktives Veranstaltungslokal. Der Stadtrat hat für den Kauf von Stühlen und Tischen einen Kredit von 115 000 Franken genehmigt. Die Marin Objektmöbel GmbH, Frauenfeld, liefert das Mobiliar.

Sportzentrum Hirslen: Ersatz Elektroschrank für die Badwasseraufbereitung

Der Elektroschrank dient der Steuerung der Wasseraufbereitung im Hallenbad. Der Elektroschrank ist über zwanzig Jahre alt und hat das Ende der Lebensdauer erreicht. Die Betriebssicherheit ist damit zukünftig nicht mehr gewährleistet. Der Stadtrat hat daher für den Ersatz des Elektroschranks einen Kredit von 125 000 Franken genehmigt. Die Bawatec GmbH, Wilchingen, liefert den Elektroschrank.

Unterschutzstellung Gebäude an der Hintergasse 3

Im Vorfeld von geplanten Um- und Ausbauten hat der Stadtrat das ehemalige Dreifamilien-Handwerkerhaus mit Ökonomieteil an der Hintergasse 3 unter Schutz gestellt. Mit dem Eigentümer ist eine Unterschutzstellungsvereinbarung abgeschlossen worden. Grundlage für den Entscheid bildet ein bauhistorisches Gutachten der Firma DENKMALaktiv, Winterthur. Das ehemalige Dreifamilien-Handwerkerhaus mit Ökonomieteil ist wegen der wichtigen siedlungsgeschichtlichen Zeugenschaft, den bemerkenswerten ortsbaulichen Qualitäten und der baukünstlerischen Bedeutung als schützenswerter Bau einzustufen.

Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Der Gemeinderat hat am 11. Dezember 2017 eine neue Betragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung erlassen (BVO). In der BVO sind die Verordnung über die schulergänzende Tagesbetreuung und die Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter zusammengeführt. Die BVO tritt am 1. August 2018 in Kraft. Der Stadtrat hat nun die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen genehmigt. Sie treten ebenfalls am 1. August 2018 in Kraft.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat drei Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen behandelt. Er hat sämtlichen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Italien, der Niederlande und der Türkei.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

11. April 2018