Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Volksinitiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt»

Der Stadtrat hat die Unterschriftenliste der Volksinitiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt» geprüft und festgestellt, dass sie die formellen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Dies hat zur Folge, dass die Unterschriftensammlung nach der amtlichen Publikation des Stadtratsbeschlusses beginnen kann. Die amtliche Publikation erfolgt am 1. Februar 2022 im Digitalen Amtsblatt Schweiz (www.epublikation.ch). Publiziert werden dann auch Titel und Text der Volksinitiative sowie die Namen der Mitglieder des Initiativkomitees. 

Begegnungszone Altstadt, 4. Etappe; Hans-Haller-Gasse
Genehmigung Bericht zur Einwendung gemäss § 13 Strassengesetz 

Der Stadtrat hat den Bericht zur Einwendung betreffend die Umsetzung der Begegnungszone Altstadt, 4. Etappe, genehmigt.

Im Jahr 2005 bewilligte das Stadtparlament einen Kredit für die bauliche Umsetzung der Begegnungszone Altstadt. Die ersten drei Etappen wurden bis 2010 umgesetzt. Pendent ist seither die 4. Etappe, die Hans-Haller-Gasse. Im Oktober 2021 wurde für den oberen Teil der Hans-Haller-Gasse ein Vorprojekt gemäss § 13 Strassengesetz (Mitwirkung der Bevölkerung) öffentlich aufgelegt. Seitens der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich ging hierzu eine Einwendung ein.

Der Stadtrat hat nun den Bericht zur Einwendung genehmigt. Die entsprechende Publikation erfolgt am 4. Februar 2022. Ab dann liegt der Bericht während sechzig Tagen zur Einsichtnahme auf. Parallel dazu wird das Bauprojekt ausgearbeitet mit dem Ziel, die Arbeiten im Sommer 2022 auszuführen.

Kreditabrechnungen

Der Stadtrat hat folgende Kreditabrechnungen genehmigt:

Sanierung Spielplatz Füchsli        

Die Abrechnung schliesst mit Kosten von 178 000 Franken ab. Der bewilligte Kredit wird damit um 17 000 Franken unterschritten. Die Kreditunterschreitung ist darauf zurückzuführen, dass am Terrain weniger Anpassungen als erwartet vorgenommen werden mussten. Zudem wurde der Reservebetrag nicht benötigt.
 

Feldstrasse: Kasernen- bis Allmendstrasse

  • Ersatz Wasserleitung mit Kosten von 141 000 Franken und Minderkosten von 44 000 Franken.
  • Ersatz Mischabwasserleitung mit Kosten von 57 000 Franken und Minderkosten von 28 000 Franken.
  • Instandsetzung Strasse mit Kosten von 375 000 Franken und Minderkosten von 75 000 Franken.

    Die Minderkosten sind hauptsächlich mit den wenig oder nicht beanspruchten Positionen «Verschiedenes und Unvorhergesehenes» und «technischen Arbeiten» begründet.
     

Feldstrasse: Haus Nr. 20 bis 41

  • Ersatz Wasserleitung mit Kosten von 110 000 Franken und Minderkosten von 10 000 Franken.
  • Ersatz Abwasserleitung mit Kosten von 148 000 Franken und Minderkosten von 37 000 Franken.
  • Instandsetzung Strasse mit Kosten von 243 000 Franken und Minderkosten von 37 000 Franken.

    Die Minderkosten sind hauptsächlich mit den wenig beanspruchten Positionen «Neben- und Anpassungsarbeiten» und «technische Arbeiten» begründet.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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27. Januar 2022