Erneuerungswahl Friedensrichter für Amtsdauer 2021-2027
Der Stadtrat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 - 2027 auf den 7. März 2021 festgesetzt.
Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, kommt für die Erneuerungswahl ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Zusätzliche Informationen
Dokumente
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Zur Wahl vorgeschlagene Personen Friedensrichter/in - Beiblatt
PDF 635 KB
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Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2021 2027
PDF 204 KB
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Anforderungsprofil Friedensrichter 2021-2027
PDF 121 KB
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Empfehlungen für Friedensrichter 2021-2027
PDF 590 KB
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Wegweiser Friedensrichter 2021-2027
PDF 722 KB