Teilrevision Gemeindeordnung (GO)

Die Schulpflege beantragt dem Gemeinderat gestützt auf Art. 9 lit.a der Gemeindeordnung der Stadt Bülach, er wolle beschliessen:

1. Die Schulpflege wird auf Beginn der Legislatur 2018-2022
um zwei Personen von 9 auf 7 Mitglieder verkleinert.

2. Art. 36 bis 38bis der Gemeindeordnung werden redaktionell überarbeitet und
den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Praxis angepasst.

3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, der Teilrevision der GO zuzustimmen.

4. Der beleuchtende Bericht wird vom Büro des Gemeinderates verfasst.