Teilrevision Entschädigungsverordnung EVO

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die teilrevidierte Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre (Entschädigungsverordnung EVO) vom 6. Mai 2020 wird genehmigt.

Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Wird ein solches ergriffen, wird das Büro des Gemeinderats mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.