Revision Polizeiverordnung der Stadt Bülach

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen: 

  1. Die revidierte Polizeiverordnung der Stadt Bülach vom 05. Oktober 2022 wird genehmigt. Der Stadtrat wird mit der Inkraftsetzung beauftragt.

    Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.
     
  2. Die Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren mit Bussenliste wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat wird beauftragt, über seine Genehmigung zu beschliessen.