Kommunaler Mehrwertausgleich Auf- und Umzonungen - Antrag u. Weisung inkl. Beilagen

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen:

  1. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung betreffend Mehrwertausgleich wird festgesetzt.
  2. Auf einen Bericht zu den nicht berücksichtigen Einwendungen wird verzichtet, da innerhalb der 60-tägigen Auflage und Anhörung der Revisionsvorlage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG keine Einwendungen eingegangen sind.
  3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Festsetzungsbeschluss zur vorliegenden Nutzungsplanrevision ist gemäss § 88 Abs. 2 PBG mit Rechtsmittelbelehrung amtlich zu publizieren.

Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.