Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Der Stadtrat hat aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses die Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) überarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung beantragt er dem Gemeinderat, Haushalte mit tiefen Einkommen stärker zu unterstützen.

Die aktuelle BVO ist seit dem 1. August 2018 in Kraft. Eine Interpellation der Kommission für Bildung und Soziales wollte, dass der Umfang der Berufsausübung der Eltern keine Bedingung mehr für den Erhalt von Rabatten auf die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sei. Seit Einführung der BVO wurde tatsächlich festgestellt, dass Eltern ihre Kinder fast ausschliesslich nur im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit ausserfamiliär betreuen lassen. Der Stadtrat unterstützt demnach das Anliegen der Interpellanten im Grundsatz. Er möchte jedoch, dass als minimale Voraussetzung beide Elternteile erwerbstätig sein müssen, um Rabatte für die ausserfamiliäre Betreuung zu erhalten.

Im Zuge der Überarbeitung hat sich der Stadtrat mit der heutigen Rabattierung auseinandergesetzt. Er schlägt dem Gemeinderat vor, Haushalte mit einem Nettojahreseinkommen bis 65 000 Franken stärker zu unterstützen. Von höheren Rabatten würden vor allem sogenannte Working Poor-Haushalte, alleinerziehende und/oder Sozialhilfe empfangende Personen profitieren. Bestenfalls können dadurch auch vereinzelt Sozialhilfefälle verhindert werden. Durch diese aus Sicht des Stadtrats gezielte und sinnvolle Massnahme wäre mit jährlichen Mehrausgaben von rund 40 000 Franken zu rechnen.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Digitalisierung Sozialberatung und Berufsbeistandschaften

Die Stadt Bülach macht in der Digitalisierung einen weiteren Schritt. Für das Initialscanning der Akten der laufenden Fälle in den Bereichen Sozialberatung und Berufsbeistandschaften hat der Stadtrat einen Kredit von 145 000 Franken bewilligt.

Den Auftrag, die rund 1000 Ordner zu digitalisieren, hat der Stadtrat der TCG Informatik AG, Baar ZG, vergeben. Die Digitalisierung der Akten trägt dazu bei, die betriebsinternen Abläufe zu optimieren und begünstigt die flexible Aufgabenerledigung. Dies entspricht dem Anspruch der Stadt Bülach, dass, wo sinnvoll, einfach, effizient und nützlich, mehr digital gearbeitet werden soll.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat drei Schweizer Staatsangehörige in das Bürgerrecht der Stadt Bülach aufgenommen. Zudem hat er unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ein Gesuch eines türkischen Staatsangehörigen gutgeheissen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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16. Dezember 2020