Postulat "tiefere Baubewilligungsgebühren für Solaranlagen und Anlagen für die nachhaltige Wärmeerzeugung" (zurückgezogen)

Postulat von Felix Böni und Mitunterzeichnende

Der Stadtrat wird aufgefordert, die Verordnung über die Gebühren im Bauwesen sinngemäss wie folgt anzupassen:

  1. Für die Bewilligung von solarthermischen Anlagen wie auch für Anlagen zur nachhaltigen Wärmeerzeugung erhebt die Ge-meinde Bülach keine oder allenfalls eine reduzierte baurechtliche Bewilligungsgebühr (kommunale Gebühr, Ingenieuraufwand und Schreibgebühr)
  2. Bei einer Kombination mit weiteren Bauvorhaben verzichtet die Gemeinde anteilsmässig auf die Gebühr gemäss Ziffer 1
  3. Eine Differenzierung zwischen Erneuerung und Neubauten soll in Betracht gezogen werden.