Postulat betreffend Kostendeckung

Postulat von Alfred Schmid.

Folgender Motionstext wurde an der Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2011 in ein Postulat umgewandelt:

Der Stadtrat wird aufgefordert, ab Voranschlag 2012 folgende Massnahmen umzusetzen:

  • Dienstleistungen gegenüber Dritten, welche Abteilungen oder Bereiche der Stadtverwaltung erbringen, sind dem Kunden mindestens kostendeckend (gesamte Abteilungskosten und nicht globalbudgetrelevante Umlagen der Overheadkosten) in Rechnung zu stellen.
  • Dienstleistungen gegenüber stadtverwaltungsinternen Stellen sind kostendeckend, d.h. mindestens inkl. Globalbudgetrelevanten Umlagen der entsprechenden Abteilung in Rechnung zu stellen.

Die dafür notwendigen Grundlagen werden vom stadtinternen Controlling sichergestellt (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).

Der Stadtrat kann für begründete Ausnahmefälle dem Gemeinderat Antrag stellen, welcher darüber entscheidet.

Neu:

Der Stadtrat wird eingeladen, die Einführung folgender Massnahmen ab Voranschlag 2012 zu prüfen:

  • Dienstleistungen gegenüber Dritten, welche Abteilungen oder Bereiche der Stadtverwaltung erbringen, sind dem Kunden mindestens kostendeckend (gesamte Abteilungskosten und nicht globalbudgetrelevante Umlagen der Overheadkosten) in Rechnung zu stellen.
  • Dienstleistungen gegenüber stadtverwaltungsinternen Stellen sind kostendeckend, d.h. mindestens inkl. Globalbudgetrelevanten Umlagen der entsprechenden Abteilung in Rechnung zu stellen.

Die dafür notwendigen Grundlagen sollen vom stadtinternen Controlling sichergestellt werden (Berechnungsgrundlagen mit den entsprechenden prozentualen Kostendeckungsgraden).