Motion betr. Änderung der Personalverordnung

Motion von Alfred Schmid und Mitunterzeichner.

"Der Stadtrat wird beauftragt, die Paragraphen 30 und 31 der heute gültigen Personalverordnung der Stadt Bülach wie folgt zu ändern:

§30 Die individuellen Besoldungsveränderungen der Angestellten stützen sich auf die Mitarbeiterbeurteilung.
Der Stadtrat stellt dem Gemeinderat jährlich zusammen mit dem Voranschlag einen begründeten Antrag betreffend den Umfang der im nächsten Jahr zu gewährenden generellen und/oder individuellen Lohnerhöhungen. Er berücksichtigt dabei die wirtschaftliche Lage und die Situation am Arbeitsmarkt. Der Stadtrat kann seinen Antrag spätestens an der Gemeinderatssitzung betreffend Voranschlag anpassen. Er begründet die Anpassung. Der Gemeinderat legt den Umfang der im nächsten Jahr zu gewährenden generellen und/oder individuellen Lohnerhöhungen mit dem Voranschlag fest.

§31 Der Stadtrat stellt dem Gemeinderat jährlich zusammen mit dem Voranschlag Antrag betreffend für das nächste Jahr dem Personal gewährenden Teuerungsausgleich. Der Stadtrat kann seinen Antrag spätestens an der Gemeinderatssitzung betreffend Voranschlag anpassen. Er begründet seine Anpassungen. Der Gemeinderat legt den Umfang des im nächsten Jahr zu gewährenden Teuerungsausgleichs mit dem Voranschlag fest."

Diese Motion wurde am 19.5.2014 vom Gemeinerat für erheblich erklärt und muss vom Stadtra innert eines Jahre umgesetzt werden.