Interpellation zur Medienmitteilung der Sozialbehörde vom 18.07.2016

Interpellation von Felix Böni vom 21. Juli 2016

Zur Medienmitteilung der Sozialbehörde vom 18.7.2016 mit dem Titel „Sozialbehörde Bülach setzt sich für wirkungsvollere Instrumente ein“ habe ich folgende Fragen:

  1. Welches sind die konkreten Mindestanforderungen, damit die Sozialbehörden die Bereitschaft eines Sozialhilfeempfängers zur Mitarbeit und sein Bestreben, die eigene Situation zu verändern, anerkennt?
  2. Bei wie vielen anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (Ausweis F) fehlt die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Bestreben, ihre eigene Situation zu verändern (gemäss Mindestanforderungen Frage 1)? Dies aufgeschlüsselt nach Nationalität, nach Jahr und prozentual zu sämtlichen Flüchtlingen mit Ausweis F oder B.
  3. Bei wie vielen Sozialhilfeempfängern ohne Ausweis F und B fehlt die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Bestreben, ihre eigene Situation zu verändern (gemäss Mindestanforderungen Frage 1)? Dies aufgeschlüsselt nach Nationalität, nach Jahr und prozentual zu sämtlichen Sozialhilfeempfängern ohne Ausweis F und B.
  4. Mit der kantonalen Volksabstimmung vom 4.9.2011 (Sozialhilfegesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Informationen und Auskünfte; vorläufig Aufgenommene), (ABl 2010, 1589) wurde vom Stimmvolk ein Gegenvorschlag, der anstatt Sozialhilfe nur Nothilfe für Flüchtlinge mit Ausweis F oder B vorsah, mit 61.66% abgelehnt (Bülach 55.04%). Warum missachtet die Sozialbehörde den damaligen Volkswillen?
  5. Die Sozialbehörde will, dass sämtliche Personen mit Ausweis F oder B nicht mehr nach dem Sozialhilfegesetz unterstützt werden. Das heisst auch diejenigen, die kooperieren. Wird diesen nicht ungerechtfertigt die Unterstützung entzogen? Wird diesen nicht ungerechtfertigt die Integration erschwert?
  6. Die Sozialbehörde schlägt vor, Personen mit Jahresaufenthaltsbewilligung B unterschiedlich zu behandeln, je nachdem, ob es sich um "Personen mit einem Asylhintergrund", d.h. anerkannte Flüchtlinge, oder andere Jahresaufenthalter handelt. Auf welcher rechtlichen Grundlage?
  7. Ausländer mit Ausweis F oder B können in der Schweiz nur mit einer speziellen Bewilligung arbeiten und teilweise nur im Wohnkanton. Würde diese Bewilligungspflicht abgeschafft, würden Ausländer mit Ausweis F oder B sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren. Hat sich die Sozialbehörde überlegt, sich für die Abschaffung der Bewilligungspflicht einzusetzen? Wenn nein, warum nicht?
  8. Entspricht diese Medienmitteilung dem Willen des Stadtrats?