Interpellation Fachkommission Bildung & Soziales "Auskunft zu Art. 1 BVO"

Interpellation der Fachkommission Bildung & Soziales vom 26.04.2020

Die Fachkommission Bildung und Soziales möchte Auskunft zum Artikel 1 der BVO (Beitragsverordnung).

Dazu stellen wir dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Ist der Stadtrat gewillt den Artikel 1 wie folgt zu ändern:
    Die Beitragsverordnung gilt für alle Inhaberinnen und/oder Inhaber der elterlichen Sorge (nachfolgend Eltern genannt)
    - Die ihre Kinder in einer schulergänzenden Betreuungseinrichtung der Stadt
      oder in einer familien-/schulergänzenden Einrichtung betreuen lassen, mit
      der die Stadt Bülach eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat
      und/oder deren Dienstleistungen und Tarife von der Stadt anerkannt werden.
    - Und die mit den betreuten Kindern in der Stadt Bülach wohnhaft sind.
  2. Wenn ja, bis wann wird der Stadtrat diesen Artikel mit Antrag und Weisung dem Gemeinderat stellen?
  3. Hat der Stadtrat noch weitere Artikel der BVO, die er ändern würde?
  4. Wenn ja, welche?